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   OLG Hamm, 04.08.2011 - I-6 U 62/11   

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https://dejure.org/2011,22328
OLG Hamm, 04.08.2011 - I-6 U 62/11 (https://dejure.org/2011,22328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2011 - I-6 U 62/11 (https://dejure.org/2011,22328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2011 - I-6 U 62/11 (https://dejure.org/2011,22328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zustellung durch Aufgabe zur Post, Einspruchsfrist, Zustellung im Ausland, Zuständigkeit des Einzelrichters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 184, 339 ZPO
    Zustellung durch Aufgabe zur Post, Einspruchsfrist, Zustellung im Ausland, Zuständigkeit des Einzelrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Zwar handelt es sich bei der Zustellung nach § 184 ZPO durch Aufgabe zur Post um eine Zustellung im Inland (BGH NJW 1992, 1701).

    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. § 184 ZPO ist eine zulässige Möglichkeit der Inlandszustellung, die keinen durchgreifenden Bedenken, weder völkerrechtlicher noch verfassungsrechtlicher Art begegnet (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 1188 ff. sowie 1190; NJW 1999, 1871; NJW 1992, 1701; BVerfG NJW 1997, 1772; OLG Hamm Beschl. v. 08.10.2008 - 8 W 71/08).

    § 184 ZPO soll den Verfahrensverzögerungen begegnen, die durch eine Vielzahl von notwendigen Auslandszustellungen innerhalb eines Verfahrens sonst entstünden (BGH NJW 1992, 1701).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. § 184 ZPO ist eine zulässige Möglichkeit der Inlandszustellung, die keinen durchgreifenden Bedenken, weder völkerrechtlicher noch verfassungsrechtlicher Art begegnet (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 1188 ff. sowie 1190; NJW 1999, 1871; NJW 1992, 1701; BVerfG NJW 1997, 1772; OLG Hamm Beschl. v. 08.10.2008 - 8 W 71/08).

    Da § 184 ZPO eine Form der Inlandszustellung ist, kann die Vorschrift nicht mit Regelungen des HZÜ oder des Deutsch-Türkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen aus dem Jahre 1929, die die Zustellung im Ausland betreffen, in Konflikt treten (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 188 f.).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Durch die spätere förmliche Auslandszustellung wurde die einmal abgelaufene Einspruchsfrist nicht erneut in Gang gesetzt (vgl. BGH NJW 2011, 522).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95

    Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. § 184 ZPO ist eine zulässige Möglichkeit der Inlandszustellung, die keinen durchgreifenden Bedenken, weder völkerrechtlicher noch verfassungsrechtlicher Art begegnet (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 1188 ff. sowie 1190; NJW 1999, 1871; NJW 1992, 1701; BVerfG NJW 1997, 1772; OLG Hamm Beschl. v. 08.10.2008 - 8 W 71/08).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2009 - 14 W 27/09

    Auslandszustellung: Zuständigkeit für eine Anordnung der Benennung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Anders als im Fall des OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 285 hat hier nicht ein einzelner Richter aus einem zuständigen Kollegialspruchkörper entschieden.
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98

    Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2011 - 6 U 62/11
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post gem. § 184 ZPO ist eine zulässige Möglichkeit der Inlandszustellung, die keinen durchgreifenden Bedenken, weder völkerrechtlicher noch verfassungsrechtlicher Art begegnet (vgl. BGH NJW 1999, 1187, 1188 ff. sowie 1190; NJW 1999, 1871; NJW 1992, 1701; BVerfG NJW 1997, 1772; OLG Hamm Beschl. v. 08.10.2008 - 8 W 71/08).
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 27 U 96/11

    Zulässigkeit der Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Das ergibt sich daraus, dass die Fristbestellung in der Welt und nicht nichtig ist, aber auch nicht erfolgreich durch Rechtsmittel angefochten wurde; so Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 04.08.2011, Aktenzeichen 6 U 62/11, Randziffer 16 nach juris.
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