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OLG Hamm, 04.09.2018 - II-9 UF 138/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 26.06.2018 - 8 F 119/18
- OLG Hamm, 04.09.2018 - II-9 UF 138/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1844
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 21.05.2015 - 2 UF 3/15
Beschwerderecht, Wegfall des Einvernehmens der Beteiligten über das Umgangsrecht …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2018 - 9 UF 138/18
Insoweit kann dahinstehen, ob ein Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 FamFG überhaupt als Endentscheidung iSd § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG anzusehen und mit der Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG angefochten werden kann (…vgl. hierzu MüKoFamFG/Schumann, 2. Aufl. 2013, § 156 Rn. 27 m.w.N.), wovon jedenfalls dann auszugehen sein könnte, wenn zum Zeitpunkt des Beschlusserlasses die Voraussetzungen für eine gerichtliche Billigung nicht vorliegen, etwa weil ein Elternteil sein Einvernehmen widerrufen hat oder die Billigung nicht mehr mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2015, 1988 f).