Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Art. 6 MRK; Art. 5 MRK; StPO § 121; StPO § 120
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente Verhandlungsplanung; straffe Verhandlungsführung; Vorlage der Akten; Kompensation; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft wegen Verdachts auf illegales Einschleusen von chinesischen Staatsbürgern; Besonderer Beschleunigungsgrundsatz auch nach Beginn der Hauptverhandlung; Niedrige zu erwartenden Reststrafe bei Anrechnung von fast 17 Monaten Untersuchungshaft; Aufhebung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 08.12.2005 - 10 KLs 46 Js 158/04
- OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Papierfundstellen
- StV 2006, 191
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft
Insoweit steht, worauf der Senat schon an anderer Stelle hingewiesen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06 mit weiteren Nachweisen) dem Senat nur ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab zu (vgl. dazu auch BGH StraFo 2004, 135 = StV 2004, 143).Der Senat hat zudem gerade erst in der Entscheidung vom 28. Februar 2006 noch einmal betont, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschluss vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06).
- OLG Köln, 17.06.2013 - 2 Ws 331/13
Verletzung des Beschleunigungsgebots; Frequenz und Dauer der Hauptverhandlung
Mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung (…vgl.BVerfG StV 2008, 198 ff., zit. n. juris, Rdn. 40;… StV 2006, 703, zit. n. juris, Rdn. 35; OLG Hamm StV 2006, 191, zit. n. juris, Rdn. 17 f.).Dabei verlangt das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195), dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen.Das Gericht ist gehalten, Zeugen auf effiziente Weise zu laden und einen straffen Verhandlungsplan festzulegen (…BVerfG, Beschluss v. 17.01.2013, a.a.O., bei juris unter Rdnr. 53;… BVerfG NJW 2006, 672, zit. n. juris, Rdn. 102; EGMR StV 2005, 136, 138 (Ziff. 51.); OLG Hamm StV 2006, 191, zit. n. juris, Rdn. 28).
- OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08
Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung
Von Bedeutung sind in dem Zusammenhang vor allem aber auch die bisherige und die noch zu erwartende Verfahrensdauer, die insbesondere über die Berücksichtigung des für Haftsachen geltenden besonderen Beschleunigungsgrundsatz des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK, von Belang ist (vgl. dazu EGMR StV 2005, 136 sowie u.a. BVerfG NJW 2006, 668; 2006, 672; OLG Hamm StV 2006, 191; OLG Frankfurt StV 2006, 195).
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Er führt zu der allgemeinen Forderung, dass Untersuchungshaft-Verfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen sind (vgl. dAzu auch zuletzt Senat in 2 OBL 57/05 und Beschl. v. 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06). - OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06
Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers; …
Verfahren, in denen sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, sind mit der größtmöglichen Beschleunigung zu führen (vgl. dazu auch noch Senat in 2 OBL 57/05 und Beschlüsse vom 5. Januar 2006 in 2 Ws 2/06, StV 2006, 191, und vom 30. März 2006 in 2 Ws 71/06). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Koblenz, 26.08.2010 - 2 Ws 383/10
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nachlässige Planung …
Mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung (zuletzt Senatsbeschlüsse 2 Ws 67/09 vom 2.3.2009 und 2 Ws 366/07 vom 11.7.2007;… vgl. auch BVerfG StV 2008, 198 ff., zit. n. juris, Rdn. 40;… StV 2006, 703, zit. n. juris, Rdn. 35; OLG Hamm StV 2006, 191 , zit. n. juris, Rdn. 17 f.).Das Gericht ist gehalten, Zeugen auf effiziente Weise zu laden und einen straffen Verhandlungsplan festzulegen (…BVerfG NJW 2006, 672 , zit. n. juris, Rdn. 102; EGMR StV 2005, 136, 138 (Ziff. 51.); OLG Hamm StV 2006, 191 , zit. n. juris, Rdn. 28).
- OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Ws 473/11
Entgegenstehende generalpräventive Erwägungen bei der Reststrafenaussetzung für …
Erforderlich wäre dafür eine nachhaltige positive Entwicklung, die deutlich über das für eine günstige Prognose erforderliche Maß hinaus geht (vgl. Senat 10.06.2011 -2 Ws 284/11- ; 22.07.2009 - 2 Ws 315/09 - 3.01.2006 - 2 Ws 2/06 - 13.05.2005 - 201/05). - OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr
Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht ist darauf beschränkt, ob das vom Haftgericht gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser für und gegen den dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (OLG Schleswig SchlHA 2003, 188; ebenso Senat im Beschluss vom 28. Juni 2004, 2 Ws 175/04, www.burhoff.de, sowie Senat in StV 2006, 191;… StraFo 2006, 323 = StV 2006, 482 = NStZ-RR 2006, 311 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 5. Aufl., 2006, Rn. 539a mit weiteren Nachweisen). - KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
Fortdauer der Untersuchungshaft: (Un-) Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung …
Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - (2) 1 HEs 40/91 (11/81) - OLG Düsseldorf MDR 1987, 1048;… LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38;… Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21;… KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.). - OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des …
- OLG Koblenz, 29.07.2016 - 2 Ws 335/16
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Durchführung der Hauptverhandlung
- OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
Untersuchungshaftsache: Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das …
- KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus