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   OLG Hamm, 05.01.2016 - 10 W 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5215
OLG Hamm, 05.01.2016 - 10 W 46/15 (https://dejure.org/2016,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2016 - 10 W 46/15 (https://dejure.org/2016,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2016 - 10 W 46/15 (https://dejure.org/2016,5215)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Pachterhöhung bei sog. Altverträgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pachterhöhung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pachterhöhung bei Altverträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    OLG klärt Fragen der Pachterhöhung bei sog. Altverträgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fragen der Pachterhöhung bei sog. Altverträgen geklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anpassung des Pachtzinses bei Veränderung der maßgeblichen Vertragsverhältnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie viel Pacht ist angemessen? - Sind die Lebenshaltungskosten und der Durchschnittspachtpreis gestiegen, ist ein Pachtpreis anzupassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anpassung des Pachtzinses bei Veränderung der maßgeblichen Vertragsverhältnisse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Pachtzinserhöhungsverlangen bei Landpachtaltverträgen aufgrund Vertragsklausel

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pachtzinsanpassung bei Steigerung der allgemeinen Pachtpreise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 48/95

    Anpassung eines Landpachtvertrages nach Änderung der maßgebenden Verhältnisse;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 10 W 46/15
    Die vertragliche Regelung stellt somit an das Ausmaß der Änderung der maßgebenden Umstände geringere Anforderungen und ist damit vorrangig vor der gesetzlichen Regelung (vgl. BGH NJW 1997, 1066).

    In diesem Rahmen ist auch die Entwicklung der Pachtpreise unter Berücksichtigung vergleichbarer Objekte und regionaler Besonderheiten jedenfalls mit einzubeziehen, weil diese das wirtschaftliche Interesse am Pachtland deutlich widerspiegeln (OLG Oldenburg, AUR 2011, 127; BGH NJW 1997, 1066; BGH NJW-RR 1999, 890).

  • AG Paderborn, 10.11.2014 - 40 Lw 59/14

    Pachtzins

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 10 W 46/15
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Paderborn vom 10.11.2014 (40 Lw 59/14) wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, in Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts Paderborn - Landwirtschaftsgericht - vom 10.11.2014, Az.: 40 Lw 59/14, § 7 des Landpachtvertrages zwischen den Parteien vom 10.12.2006 dahin abzuändern, dass der von der Antragsgegnerin zu zahlende Pachtzins mit Wirkung ab dem 01.11.2013 um weitere 827, 67 EUR erhöht und auf insgesamt 5.793,69 EUR pro Jahr festgesetzt wird.

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 53/98

    Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2016 - 10 W 46/15
    In diesem Rahmen ist auch die Entwicklung der Pachtpreise unter Berücksichtigung vergleichbarer Objekte und regionaler Besonderheiten jedenfalls mit einzubeziehen, weil diese das wirtschaftliche Interesse am Pachtland deutlich widerspiegeln (OLG Oldenburg, AUR 2011, 127; BGH NJW 1997, 1066; BGH NJW-RR 1999, 890).
  • OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 U XV 7/21

    Auslegung einer im Vergleichswege vereinbarten Pachtzinsanpassungsklausel

    Ihren Regelungsmechanismus störende Vereinbarungen sind daher im Zweifel unwirksam (OLG Hamm 05.01.2016 - I-10 W 46/15 juris Rn. 46; OLG Oldenburg [Oldenburg], Beschluss vom 19.08.2010 - 10 W 13/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.02.2022 - 10 W 39/20

    Pachtpreisanpassung; ertragsangemessene Pacht

    In dem Fall genießt die vertragliche Regelung Vorrang vor der gesetzlichen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016, I-10 W 46/15, Rn. 46 bis 48 m. w. N.).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, bei der Bemessung einer Pachtpreisanpassung nach § 593 Abs. 1 BGB sei bei der grundsätzlich zu berücksichtigenden Entwicklung der Pachtpreise nicht nur auf die bei Neuverpachtung erzielbaren Pachtpreise abzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016, I-10 W 46/15, Rn. 51 f. unter Verweis auf OLG Oldenburg, AUR 2011, 127), so soll dadurch nur sichergestellt werden, dass bei der Pachtpreisanpassung eines Altvertrages nur der von kurzfristigen (spekulativen) Tendenzen und individuellen Ausschlägen bereinigte Durchschnittspachtpreis berücksichtigt wird.

  • AG Schwerin, 03.09.2021 - 19 XV 5/21

    Auslegung einer Fristenregelung zur Erhöhung des Pachtzinses

    Daraus folgt, dass Klauseln zur Ausgestaltung der Vorschrift, die Anpassung nur vereinfachen dürfen (OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2010, Az. 10 W 13/13, OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2016, I-10 W 46/15).
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