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   OLG Hamm, 05.02.2018 - 8 U 112/17   

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https://dejure.org/2018,4007
OLG Hamm, 05.02.2018 - 8 U 112/17 (https://dejure.org/2018,4007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2018 - 8 U 112/17 (https://dejure.org/2018,4007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 8 U 112/17 (https://dejure.org/2018,4007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 926 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Einstweilige Verfügung; Kommanditist; Passivlegitimation

  • rechtsportal.de

    ZPO § 926 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Passivlegitimation einer Publikums-KG hinsichtlich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Ausschlusses einer Kommanditistin

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Passivlegitimation der Gesellschafter (nicht der KG) im einstweiligen Rechtsschutz gegen Ausschließung eines Kommanditisten aus Publikums-KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Passivlegitimation einer Publikums-KG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eilrechtsschutz gegen KG-Beschlüsse: Antragsgegner sind die Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 743
  • ZIP 2018, 729
  • NZG 2018, 546
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2018 - 8 U 112/17
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer Kommanditgesellschaft durch Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter geltend zu machen ist, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag abweichend von diesem allgemeinen Grundsatz bestimmt, dass der Streit mit der Gesellschaft auszutragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2011 - II ZR 83/09 -, Rn. 19, juris; BGH, Urt. v. 27.04.2009 - II ZR 167/07 -, Rn. 25, juris, m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2018 - 8 U 112/17
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer Kommanditgesellschaft durch Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter geltend zu machen ist, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag abweichend von diesem allgemeinen Grundsatz bestimmt, dass der Streit mit der Gesellschaft auszutragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2011 - II ZR 83/09 -, Rn. 19, juris; BGH, Urt. v. 27.04.2009 - II ZR 167/07 -, Rn. 25, juris, m. w. N.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2018 - 8 U 112/17
    Insoweit entspricht es allerdings höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass rein pragmatische Erwägungen selbst dann nicht genügen, um die Passivlegitimation einer Kommanditgesellschaft für Beschlussanfechtungsklagen zu begründen, wenn dies zu einer faktischen Rechtlosstellung führen würde (vgl. Urt. d. BGH vom 07.06.1999, II ZR 278/98, Rn. 9, juris).
  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 21/23

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Dies kommt insbesondere in den gesetzlichen Regelungen der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck, die eine Verselbständigung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ausschließen und es dem Schuldner ermöglichen sollen, blockierende Wirkungen zeitlich zu limitieren (vgl. Drescher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 926 Rn. 1; Senat, Urteil vom 05.02.2018, 8 U 112/17, juris, Rn. 6 und Urteil vom 18.12.2019, 8 U 50/19).

    Mit der einstweiligen Verfügung erstrebt die Verfügungsklägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Regelung hinsichtlich ihrer Gesellschafterstellung, so dass dieser Antrag im Grundsatz gegen die Verfügungsbeklagte als passivlegitimierte Partei zu richten ist (Senat, Urteil vom 05.02.2018, 8 U 112/17, Rn. 6).

  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 177/22
    Dies kommt insbesondere in den gesetzlichen Regelungen der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck, die eine Verselbständigung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ausschließen und es dem Schuldner ermöglichen sollen, blockierende Wirkungen zeitlich zu limitieren (vgl. Drescher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 926 Rn. 1; Senat, Urteil vom 05.02.2018, 8 U 112/17, juris, Rn. 6 und Urteil vom 18.12.2019, 8 U 50/19).
  • LG Hof, 23.07.2018 - 22 O 149/17

    VW Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Autohersteller gem.

    Unabhängig von der Frage, ob es dem Kläger tatsächlich maßgeblich darauf ankam, ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug zu erwerben, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass er jedenfalls ein solches Fahrzeug erwerben wollte, welches den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, weil andernfalls nicht nur die Betriebserlaubnis an sich gefährdet ist, sondern auch unabsehbare Folgen für den Verkehrs- und Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs bestehen (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 20. Dezember 2017, 1.8 U 112/17).
  • OLG Hamm, 18.12.2019 - 8 U 50/19

    Kein Erfolg für einstweilige Verfügung zur Behandlung als Gesellschafterin;

    1 ZPO zum Ausdruck, die eine Verselbständigung des einstweiligen Rechts schutzverfahrens ausschließen und es dem Schuldner ermöglichen sollen, blockie rende Wirkungen zeitlich zu limitieren (vgl. Drescher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 926 Rdnr. 1, 2; Senat, Urteil vom 05.02.2018-1-8 U 112/17, juris, Rdnr. 6).
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