Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- webshoprecht.de
Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" bei Amazon
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwechslungsgefahr durch Nutzung eines Firmenschlagwortes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer Verwechslungsgefahr zweier Zeichen im geschäftlichen Verkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 15 Abs. 2
Verwechslungsgefahr zweier Zeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nutzung eines Firmenschlagwortes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Begründeter Unterlassungsanspruch gegen Verwendung kennzeichnungskäftigen Firmenschlagworts
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenrechtswidriges Verhalten von Amazon ist dem Amazon-Verkäufer zuzurechnen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begründeter Unterlassungsanspruch gegen Verwendung kennzeichnungskäftigen Firmenschlagworts
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Anhängen an Verkaufsangebote auf Amazon kann rechtswidrig sein
Verfahrensgang
- LG Bochum, 26.06.2012 - 17 O 25/12
- OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 73/18
Irreführung durch Textfeld "von" auf Amazon
Die Unlauterkeit des beanstandeten Handelns des Beklagten wird nämlich einzig und allein durch das gleichermaßen irreführende eigene Angebot des Klägers provoziert - und dies geht über den sog. Unclean hands - Einwand hinaus (hierzu Senat, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12, juris). - OLG Nürnberg, 02.03.2021 - 3 U 321/16
Marke, Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Patent, Berufung, Zeichen, …
Hierfür genügt jede Art der nach außen gerichteten geschäftlichen Tätigkeit im Inland (BGH…, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 171/05, juris-Rn. 31 - Haus & Grund II; OLG Frankfurt…, Urteil vom 05.08.2010 - 6 U 89/09, juris-Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12, juris-Rn. 75). - LG Bochum, 26.11.2014 - 13 O 129/14
Rechtsverstöße von Amazon in Bezug auf unrichtige UVP-Angaben sind dem Händler …
Denn ein Händler, der ein Online-Portal zum Warenabsatz nutzt, muss sich Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12). - LG Hagen, 06.01.2022 - 21 O 89/21 Das heißt, die Verstöße müssen nicht nur gleichzeitig erfolgt, sondern auch gleichartig sein (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12 = BeckRS 2013, 16874), was aber dahingestellt bleiben kann.