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   OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 27/16   

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https://dejure.org/2016,7940
OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 27/16 (https://dejure.org/2016,7940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2016 - 4 RVs 27/16 (https://dejure.org/2016,7940)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2016 - 4 RVs 27/16 (https://dejure.org/2016,7940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Gerichts an der Außenstelle der JVA für Protokollierung eines Rechtsmittels

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 299; StPO § 462a
    Rechtsmittel; Inhaftierter; Protokollierung; zuständiges Amtsgericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 299 ; StPO § 462a
    Zuständigkeit des Gerichts an der Außenstelle der JVA für Protokollierung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Und das ist, was sie uns sagen möchten?" = Letztes Wort entwertet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das letzte Wort des Angeklagten - oder hat es doch der Richter?

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 Ns 21/15
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 27/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn die Außenstelle einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 27/16
    Für die ähnlich lautende Regelung bzgl. der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in § 462a Abs. 1 StPO ist zwar nach einhelliger Ansicht der öffentlich-rechtliche Sitz der Justizvollzugsanstalt maßgeblich, auch wenn die Strafe in einer Außenstelle vollstreckt wird, die im Bezirk eines anderen Landgerichtes liegt (BGHSt 28, 135; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 462a Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 218/19

    Vollzug der Sicherungsverwahrung; Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

    Dies bedeutet nach Auffassung des Senats zwar nicht, dass bereits jeglicher einem Verwahrten zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerklärung gewährte Freigang dazu führt, dass diesem Betroffenen eine Protokollierung bei der Geschäftsstelle des für seinen Verwahrort zuständigen Amtsgerichts versagt wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05. April 2016 - III-4 RVs 27/16 -, juris; Cirener in: BeckOK-StPO, 32. Ed. (1. Januar 2019), § 299 Rn. 1.2; a.A. OLG Rostock, Beschluss vom 04. Dezember 2014 - 20 Ws 328/14 -, juris; Paul in: KK-StPO, a.a.O.); denn auch die Bewegungsfreiheit eines Freigängers ist hinsichtlich ihres Zwecks sowie in zeitlicher und regelmäßig auch räumlicher Hinsicht noch derart begrenzt, dass er nicht als "auf freiem Fuß" befindlich angesehen werde kann (vgl. OLG Hamm, a.a.O.).
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