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   OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16   

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https://dejure.org/2016,7627
OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16 (https://dejure.org/2016,7627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2016 - 4 RVs 30/16 (https://dejure.org/2016,7627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2016 - 4 RVs 30/16 (https://dejure.org/2016,7627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage, Opfer einzige Tatzeugin, minder schwerer Fall

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlerhafte Urteilsgründe - Berufung - Rechtsmittel noch rechtzeitig umgestellt - Sprungrevision erfolgreich !

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen; Prüfung eines minderschweren Falles bei dies nahelegenden strafzumessungsrelevanten Umständen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 176; StGB § 176a
    Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage; Opfer einzige Tatzeugin; minder schwerer Fall

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StGB § 176 ; StGB § 176a
    Würdigung von Aussageentwicklung und Aussageentstehung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch (s)eines Kindes - minder schwerer Fall?

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 75 Ls 7/15
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    In einem Fall, in dem ein Angeklagter sich - wie hier - nicht einlässt, nur die Aussage des einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris).

    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Denn die Aussageentstehung ist ein wesentliches Indiz im Rahmen der Glaubhaftigkeitsprüfung von belastenden Aussagen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).

  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Eine lange Zeitspanne zwischen Tat und Verurteilung ist in der Regel ein bestimmender Strafzumessungsgerichtspunkt, ohne, dass es auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; zeitlicher Abstand dort: 9 ½ Jahre; BGH NStZ-RR 1999, 108; zeitlicher Abstand dort: 5 ¾ Jahre).
  • BGH, 06.01.2004 - 5 StR 517/03

    Strafzumessung beim erpresserischen Menschenraub (Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Andererseits bedarf es aus materiellrechtlichen Gründen der Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles, wenn die gesamten strafzumessungsrelevanten Umstände die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01 -juris; BGH, Beschl. v. 06.01.2004 - 5 StR 517/03 - juris; BGH NStZ-RR 2012, 308).
  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 548/01

    Strafzumessung; Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Andererseits bedarf es aus materiellrechtlichen Gründen der Erörterung des Vorliegens eines minder schweren Falles, wenn die gesamten strafzumessungsrelevanten Umstände die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 1 StR 548/01 -juris; BGH, Beschl. v. 06.01.2004 - 5 StR 517/03 - juris; BGH NStZ-RR 2012, 308).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Eine lange Zeitspanne zwischen Tat und Verurteilung ist in der Regel ein bestimmender Strafzumessungsgerichtspunkt, ohne, dass es auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; zeitlicher Abstand dort: 9 ½ Jahre; BGH NStZ-RR 1999, 108; zeitlicher Abstand dort: 5 ¾ Jahre).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Insbesondere durfte der Angeklagte sein ursprünglich als Berufung bezeichnetes Rechtsmittel noch in laufender Revisionsbegründungsfrist durch entsprechenden an das Amtsgericht gerichteten Schriftsatz auf das Rechtsmittel der Revision umstellen (BGHSt 40, 395 ff.).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Dies wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst insbesondere für Fälle kindlicher Zeugen gefordert (vgl. BGH, Beschl. v. 05.11.1997 - 3 StR 558/97 - juris m.w.N), ist aber auch für ältere Zeugen anerkannt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.08.2013 - 1 StR 135/13 - juris: das angefochtene Urteil stammte vom 08.11.2012, die Zeugin war am 06.03.1994 geboren worden; vgl. auch: BGH, Urt. v. 21.11.2006 - 1 StR 392/06 - juris).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    a) Schon die Beweiswürdigung des Amtsgericht hält - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. nur: BGH NStZ-RR 2012, 148 f. m.w.N.) - rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 30/16
    Der Ausnahmestrafrahmen eines minder schweren Falles bedarf zwar keiner ausdrücklichen Erwähnung, wenn seine Nichtanwendung nach Maßgabe aller Umstände auf der Hand liegt (BGH NStZ-RR 2010, 57 f.).
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