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   OLG Hamm, 05.05.2009 - I-15 Wx 22/09   

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https://dejure.org/2009,2876
OLG Hamm, 05.05.2009 - I-15 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,2876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2009 - I-15 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,2876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - I-15 Wx 22/09 (https://dejure.org/2009,2876)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Anhängigkeit des Verfahrens i.S. von § 62 Abs. 1 S. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Maßgebliches Recht inÜbergangsfällen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat das erstinstanzliche Gericht in einer nicht zulässigen Form (Beschluss statt Urteil) entschieden, so ist Beschwerde zwar statthaft, das Beschwerdegericht hat die Beschwerde von Amts wegen an das Berufungsgericht zu verwe§§ 17a GVG; 62 WEG, 46 WEG a.F.

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; WEG § 46 a.F.; ; WEG § 62 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; WEG § 46 a.F.; WEG § 62 n.F.
    Begriff der Anhängigkeit des Verfahrens i.S. von § 62 Abs. 1 S. 1 WEG; Maßgebliches Recht in Übergangsfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhängigkeit eines Wohnungseigentumsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Novelle und richtiges Verfahrensrecht bei Mahnsachen in Übergangsfällen (IMR 2009, 366)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 879 (Ls.)
  • NZM 2010, 169
  • ZMR 2009, 867
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.1994 - XII ZB 121/94

    Anfechtung eines Urteils bei Unklarheit über die Funktion des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Gerade in einer solchen Situation erlangt allerdings die Vergabe des Aktenzeichens eine erhebliche Indizwirkung, da im Zweifel diejenige Abteilung entscheidet, für die die Sache im Register eingetragen wird (vgl. BGH NJW-RR 1995, 379f), zumal dies am ehesten der sog. formalen Anknüpfung für die Rechtsmittelzuständigkeit (vgl. oben) entspricht.

    Dieser besagt, dass in den Fällen, in denen aufgrund eines widersprüchlichen Verfahrens des Gerichts auch der Grundsatz der formellen Anknüpfung (vgl. oben) keine eindeutige Bestimmung der Rechtsmittelzuständigkeit ermöglicht, der durch die Entscheidung Betroffene wahlweise jedes der Rechtsmittel einlegen kann, die nach dem widersprüchlichen Inhalt der Entscheidung ernstlich in Betracht kommen (BGH DtZ 1992, 50f; NJW-RR 1995, 379f; 1997, 55f).

    Dies rechtfertigt es aber nicht, das Rechtsmittelgericht zu einer Sachentscheidung in einem objektiv nicht gegebenen Verfahren zu zwingen (BGH NJW-RR 1995, 379f; ähnlich DtZ 1992, 50f).

    Dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes, der nicht an gerichtlichen Fehlern scheitern darf, einerseits und dem Grundsatz des gesetzlichen Richters andererseits wird vielmehr unter Beachtung der Prozessökonomie am ehesten dadurch Rechnung getragen, dass dem zwar zulässigerweise, aber objektiv zu Unrecht angegangenen Rechtsmittelgericht ausnahmsweise die Möglichkeit der Verweisung an das tatsächlich zuständige Rechtsmittelgericht eröffnet wird (so für eine analoge Anwendbarkeit des § 281 ZPO BGHZ 72, 182, 190 = NJW 1979, 43; NJW-RR 1995, 379f; 1997, 55f).

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 256/90

    Revision gegen Berufungsabweisung durch DDR-Bezirksgericht als sofortige

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Dieser besagt, dass in den Fällen, in denen aufgrund eines widersprüchlichen Verfahrens des Gerichts auch der Grundsatz der formellen Anknüpfung (vgl. oben) keine eindeutige Bestimmung der Rechtsmittelzuständigkeit ermöglicht, der durch die Entscheidung Betroffene wahlweise jedes der Rechtsmittel einlegen kann, die nach dem widersprüchlichen Inhalt der Entscheidung ernstlich in Betracht kommen (BGH DtZ 1992, 50f; NJW-RR 1995, 379f; 1997, 55f).

    Dies rechtfertigt es aber nicht, das Rechtsmittelgericht zu einer Sachentscheidung in einem objektiv nicht gegebenen Verfahren zu zwingen (BGH NJW-RR 1995, 379f; ähnlich DtZ 1992, 50f).

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes, der nicht an gerichtlichen Fehlern scheitern darf, einerseits und dem Grundsatz des gesetzlichen Richters andererseits wird vielmehr unter Beachtung der Prozessökonomie am ehesten dadurch Rechnung getragen, dass dem zwar zulässigerweise, aber objektiv zu Unrecht angegangenen Rechtsmittelgericht ausnahmsweise die Möglichkeit der Verweisung an das tatsächlich zuständige Rechtsmittelgericht eröffnet wird (so für eine analoge Anwendbarkeit des § 281 ZPO BGHZ 72, 182, 190 = NJW 1979, 43; NJW-RR 1995, 379f; 1997, 55f).
  • LG Dortmund, 09.08.2007 - 11 T 66/07

    Verfahrensrecht - Übergangsrecht zur WEG-Reform

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Dieser besteht darin, die Probleme und Erschwernisse zu verhindern, die zu besorgen wären, wenn man ein bereits anhängiges Verfahren geänderten verfahrensrechtlichen Regeln unterwirft (vgl. BTDrs. 16/887 S.43; LG Dortmund NJW 2007, 3137; Niedenführ a.a.O.).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Dass der Gesetzgeber die besondere örtliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts gemäß § 72 Abs. 2 S.1 GVG an die Art der Sache geknüpft hat (vgl. hierzu BGH NJW 2009, 1282 = NZM 2009, 322), ändert hieran bezogen auf die vorliegende Konstellation nichts.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85

    Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Auch in anderen Konstellationen einer sog. inkorrekten Entscheidung besteht weitgehende Einigkeit, dass das Verfahren nicht in seiner fehlerhaften Form fortzusetzen, sondern von dem Rechtsmittelgericht wieder in die gesetzlichen Bahnen zu lenken ist (OLG München FamRZ 1989, 1204f; OLG Köln OLGZ 1972, 42ff; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129ff).
  • OLG München, 25.07.1989 - 16 UF 1141/89
    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Auch in anderen Konstellationen einer sog. inkorrekten Entscheidung besteht weitgehende Einigkeit, dass das Verfahren nicht in seiner fehlerhaften Form fortzusetzen, sondern von dem Rechtsmittelgericht wieder in die gesetzlichen Bahnen zu lenken ist (OLG München FamRZ 1989, 1204f; OLG Köln OLGZ 1972, 42ff; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129ff).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 89/90

    Rechtsmittel gegen Entscheidung der allgemeinen Prozeßabteilung des Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Insoweit handelt es sich um einen allgemein gültigen Grundsatz des Rechtsmittelrechts (vgl. BT-Drs. 10/2888 S.14, 20f), der besagt, dass die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts nicht an die Art der entschiedenen Sache anknüpft, sondern daran, welches Gericht bzw. welcher "Spruchkörper" entschieden hat (vgl. für die Abgrenzung Familiengericht/allg. Prozessabteilung BGH NJW 1991, 231f).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09
    Nach ganz herrschender Auffassung, der auch der Senat folgt, ist bei Zweifeln, ob die streitige ordentliche Gerichtsbarkeit oder die freiwillige Gerichtsbarkeit gemäß § 43 WEG a.F. zuständig ist, entsprechend den Regeln der §§ 46 WEG a.F., 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG zu verfahren und zwar auch dann, wenn die Sache beim Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhängig war (BGH NJW NJW 1995, 2851ff; Staudinger/Wenzel, WEG, 13.Bearb., § 46 Rdn.3).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 336/10

    Instandsetzung einer durch einen Feuerwehreinsatz beschädigten Tür ist Pflicht

    Wenn der Beklagte dies infolge eines vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung nicht rechtzeitig geschafft hat, begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters gegenüber dem Beklagten (vgl. AG Hannover, Urt. v. 20.04.2007 - 537 C 17077/05, WuM 2008, 399 f.).
  • LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10

    Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht

    Der Sinn der Überleitungsvorschrift besteht darin, die Probleme und Erschwernisse zu verhindern, die zu besorgen wären, wenn man ein bereits anhängiges Verfahren geänderten verfahrensrechtlichen Regelungen unterwürfe (vgl. BT-Drs. 16/887, S. 43; OLG Hamm, ZMR 2009, 867, das selbst bei vorausgehendem Mahnverfahren die Anhängigkeit des WEG-Verfahrens erst mit Eingang der Sache bei dem zuständigen Streitgericht bejaht).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 4851/09

    Wohnungseigentumssache: (Un-)Anwendbarkeit des neuen Rechts; Vollmacht des

    Auch das OLG Hamm hält den Eingang beim Streitgericht für maßgeblich (OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2009, Az. 15 Wx 22/09).
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