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   OLG Hamm, 05.05.2020 - 4 Ws 94/20   

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https://dejure.org/2020,11719
OLG Hamm, 05.05.2020 - 4 Ws 94/20 (https://dejure.org/2020,11719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2020 - 4 Ws 94/20 (https://dejure.org/2020,11719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 4 Ws 94/20 (https://dejure.org/2020,11719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sofortige Beschwerde bei Pflichtverteidigerbestellung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Sicherungsverteidiger wegen Corona-Pandemie

  • beck-blog (Auszüge)

    COVID 19-Risiko: Nicht automatisch Sicherungsverteidiger

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Sie gilt auch nach ihrer systematischen Stellung allein für die Entscheidung über die Aufhebung der Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers nach § 144 Abs. 2 Satz 1 StPO (anders OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 3, das - auch mit Blick auf die Gesetzesmaterialien (s. BT-Drucks. 19/13829 S. 50) - hinsichtlich der Gesetzessystematik von einem gesetzgeberischen Redaktionsversehen ausgegangen ist und § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO über die Verweisung gemäß § 144 Abs. 2 Satz 2 StPO angewendet hat; im Ergebnis ebenso BeckOK StPO/Krawczyk, 37. Ed., § 144 Rn. 11).
  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO eröffnet die sofortige Beschwerde nach seinem Wortlaut ("Entscheidungen über die Bestellung") und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 50) auch gegen Entscheidungen, mit denen die Bestellung eines weiteren Verteidigers als Sicherungsverteidiger abgelehnt worden ist (BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 7 [insoweit in BGHSt 65, 129 nicht abgedruckt]; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 144 Rn. 11).

    Der Angeklagte selbst ist beschwerdebefugt; er ist durch eine rechtsfehlerhafte Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Rechtssinne beschwert, weil er hierdurch in seinem Recht auf Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, Art. 6 Abs. 1 EMRK) betroffen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 7, 9 [insoweit in BGHSt 65, 129 nicht abgedruckt]; HansOLG Bremen, Beschluss vom 30. April 2021 - 1 Ws 24/21, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 4).

    e) Das vom Verteidiger des Angeklagten geltend gemachte allgemeine Risiko seiner Erkrankung am Corona-Virus begründet nicht die Notwendigkeit der Bestellung eines weiteren Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - StB 17/21, NJW 2021, 1894 Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Mai 2020 - III-4 Ws 94/20, juris Rn. 2).

  • KG, 09.08.2021 - 4 Ws 60/21

    Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer; Finanztransfergeschäft;

    Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl. Senat NStZ-RR 2018, 91; Beschlüsse vom 21. Dezember 2020 - 4 Ws 94/20 - 20. Januar 2020 - 4 Ws 87/19 - und 23. April 2018 - 4 Ws 51/18-; jeweils mwN).
  • LG Köln, 16.11.2021 - 111 Ks 6/21

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Handeln gegen Weisung, Zahlungsannahme

    Es genügt insoweit weder die bloße Möglichkeit, dass der Verteidiger während einer längeren Verhandlung erkranken könnte (vgl. OLG Celle, BeckRS 2020, 8474 Rn. 12 (17), OLG Hamm, BeckRS 2020, 9773), noch die Ermöglichung der Vertretung der Verteidiger untereinander (OLG Hamburg, BeckRS 2020, 538; KG, BeckRS 2018, 24184; OLG Hamm, NStZ 2011, 235, OLG Frankfurt a. M., StV 1995, 68), um einen zweiten Pflichtverteidiger zu bestellen.
  • KG, 22.11.2021 - 5 Ws 212/21

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer im Falle der betrügerischen Abrechnung

    Dies betrifft lediglich Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt worden ist, sofern diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2020 - 4 Ws 94/20 -, vom 20. November 2020 - 4 Ws 87/20 - und vom 23. April 2018 - 4 Ws 51/18 - Wenske in: Münchener Kommentar zur StPO, § 210 Rn. 41; a. A. OLG Celle, Beschluss vom 5. September 2016 - 2 Ws 119/16 -, juris Rn. 7; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 210 Rn. 2 m. w. N.).
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