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   OLG Hamm, 05.07.2012 - I-16 U 6/11 (Baul.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25165
OLG Hamm, 05.07.2012 - I-16 U 6/11 (Baul.) (https://dejure.org/2012,25165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2012 - I-16 U 6/11 (Baul.) (https://dejure.org/2012,25165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - I-16 U 6/11 (Baul.) (https://dejure.org/2012,25165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Sanierung von Duisburger Stadtteil kann nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB erfolgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck kann nicht erfolgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2011 - III ZR 119/10

    Rückgriff auf die Bodenrichtwerte zur Ermittlung des Bodenwerts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
    Dem Eigentümer wird in einem Umlegungsverfahren bei einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sein Eigentum nicht genommen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZR 119/10 -.

    Dem Eigentümer wird in einem Umlegungsverfahren bei einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sein Eigentum nicht genommen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZR 119/10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - 2 D 146/08

    Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
    Den Normenkontrollantrag des Ehemanns der Geschäftsführerin der Antragstellerin und früheren Eigentümers des Grundstücks lehnte das OVG NRW mit Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE - ab.

    Wie sich auch aus dem Urteil des OVG NRW vom 19. Januar 2011- 2 D 146/08 - ergibt, soll hierdurch ein qualitativ hochwertiger Grün- und Freiraum mit einer hohen Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung entstehen, die städtebaulich-räumliche sowie die wohnungswirtschaftliche Situation verbessert und durch die Abschirmungsfunktion des Grüngürtels eine Lärmminderung erreicht werden.

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
    Dabei kann auch bei einer durch "fremde Interessen" ausgelösten Planung aus objektiver Sicht ein Interesse der betroffenen Eigentümer an einer angemessenen Lösung der Konfliktsituation bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 240/89 -, NJW 1991, 2011, juris Rdnrn. 14 und 17).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
    Die Exekutive ist jedoch durch das Recht der Umlegung nicht ermächtigt, den Eigentümern ihre Grundstücke zu entziehen, um sie für ein konkretes, dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben einzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1, juris Rdnr. 31; BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 BN 2.11 -, juris Rdnr. 12 ).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 2.11

    Baulandumlegung als Schranke des Eigentums

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 16 U 6/11
    Die Exekutive ist jedoch durch das Recht der Umlegung nicht ermächtigt, den Eigentümern ihre Grundstücke zu entziehen, um sie für ein konkretes, dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben einzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512, 1677/97 - BVerfGE 104, 1, juris Rdnr. 31; BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 BN 2.11 -, juris Rdnr. 12 ).
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