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   OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19   

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https://dejure.org/2019,24118
OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19 (https://dejure.org/2019,24118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2019 - 25 W 170/19 (https://dejure.org/2019,24118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - 25 W 170/19 (https://dejure.org/2019,24118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit der alleinigen Begründung, der Streitwert sei fehlerhaft festgesetzt worden und aufgrund gleichzeitig erhobener Streitwertbeschwerde herabzusetzen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 1 ; ZPO § 569 Abs. 1
    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104 ; ZPO § 107
    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit der alleinigen Begründung; der Streitwert sei fehlerhaft festgesetzt worden und aufgrund gleichzeitig erhobener Streitwertbeschwerde herabzusetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1472
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 31.03.2015 - 17 W 85/15

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19
    Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens alleine zu tragen hat, weil sie ihr Beschwerdebegehren - Herabsetzung der zu erstattenden Kosten aufgrund eines geringeren Streitwertes - im (kostenlosen) Verfahren nach § 107 ZPO hätten geltend machen können (vgl. OLG Köln BeckRS 2015, 07677 Rn 13; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1593 juris-Rn 26/32 ).
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 23 W 70/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde gem. §§ 104 III 1 ZPO, 11 I RpflG

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19
    Deshalb kann das Verfahren gem. § 107 ZPO nicht als genauso effektiv wie das Beschwerdeverfahren eingeordnet werden ( OLG Hamm RVGreport 2004, 37; Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 107 Rn 1; MüKo-Schulz, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 107 Rn 3; BeckOK-Jaspersen, ZPO, Edition: 32, Stand: 01.03.2019, § 107 Rn 2, § 104 Rn 63a ).
  • BGH, 20.03.2014 - IX ZB 288/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Insolvenzantrags: Aussetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19
    Ist der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt worden, ist für die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung auf diesen abzustellen ( BGH NJW-RR 2014, 765 und 892; Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 104 Rn 4a; BeckOK-Jaspersen, ZPO, Edition: 32, Stand: 01.03.2019, § 104 Rn 26 ).
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