Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2011 - I-8 SchH 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22683
OLG Hamm, 05.10.2011 - I-8 SchH 1/11 (https://dejure.org/2011,22683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2011 - I-8 SchH 1/11 (https://dejure.org/2011,22683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11 (https://dejure.org/2011,22683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 26 Sch 21/07

    Ablehnungsverfahren für Schiedsrichter: Beginn der Antragsfrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 8 SchH 1/11
    Die Schiedsbeklagte meint, bezüglich des Schiedsrichters Dr. H bestehe die Besorgnis der Befangenheit, die auch im Schiedsverfahren einen Ablehnungsgrund darstelle, wie sich beispielsweise aus der Entscheidung OLG Frankfurt (NJW 2008, S. 1325) ergebe.

    Wenngleich dem OLG Frankfurt (NJW 2008, S. 1325) darin zu folgen ist, dass die Offenbarungspflicht gem. § 1036 Abs. 1 ZPO auch solche Umstände umfasst, die (bereits) Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können, mithin nicht von Bedeutung ist, ob diese Zweifel "berechtigt" sind, wie § 1036 Abs. 2 ZPO dies für einen Ablehnungsgrund voraussetzt (Münchener Komm. ZPO/Münch, 3. Aufl., § 1036 Rdnr. 10; Musielak/Voit, ZPO, 8. Aufl., § 1036 Rdnr. 2), führt dies nicht zu einer uferlosen Offenbarungspflicht.

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18

    Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines

    Dabei darf ein Umstand, der für sich genommen die Ablehnung des Schiedsrichters oder Sachverständigen wegen Befangenheit eindeutig nicht begründet, nicht auf dem Umweg über die Ablehnung wegen unterlassener Offenbarung dieses Umstands zur Ablehnung des Schiedsrichters oder des Sachverständigen führen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW 2008, 1325, 1326 [juris Rn. 6]; KG Berlin, SchiedsVZ 2010, 225, 227 [juris Rn. 20]; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, juris Rn. 21 f.; OLG München, NJOZ 2014, 1779, 1781 [juris Rn. 69 f.]; im Ergebnis ebenso OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134, 138 [juris Rn. 39 f.]; vgl. auch BGH, SchiedsVZ 2017, 317 Rn. 46 f. und 49; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1036 Rn. 3; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1036 Rn. 25; Lachmann aaO Rn. 1043; Froitzmann aaO S. 164; einen Ablehnungsgrund bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Regelfall bejahend: OLG Karlsruhe Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 Sch 1/06, juris Rn. 5; Matusche-Beckmann/Spohnheimer in Festschrift von Hoffmann, 2011, S. 1029, 1032).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2022 - 2 W 47/22

    Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Frau des Richters bei einer

    Allerdings hat der Richter nicht auf "alles Mögliche", sondern nur auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unbefangenheit und Unparteilichkeit erwecken (Kammergericht, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris Rn. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Ob und gegebenenfalls wann ein materieller Grund für die Annahme der Befangenheit eines Richters gegeben ist und ob eine Befangenheit tatsächlich besteht, ist für die Verpflichtung eines Richters, objektive Umstände anzuzeigen, welche die Besorgnis der Befangenheit aus Sicht der Parteien nahelegen können, grundsätzlich ohne Belang (BGH, Urteil vom 07. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, BGHZ 181, 29 -39, Rn. 38 [...]; vgl. zu § 1036 Abs. 1 ZPO : OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 26 Sch 21/07 -, [...], OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 2011 - I-8 SchH 1/11, 8 SchH 1/11 -, Rn. 22, [...], OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 10 Sch 1/06 -, Rn. 6, [...]).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 26 SchH 2/13
    Ein Schiedsrichter kann gemäß § 1036 Abs. 2 ZPO nur abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, wobei sich der Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Befangenheit eines Schiedsrichters weitgehend nach denjenigen Kriterien richtet, die für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit gelten (allgemeine Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 17.08.2010, Az.: 34 SchH 8/10; KG Berlin, Beschluss vom 07.07.2010, Az.: 20 SchH 2/10; OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2011, Az.: 8 SchH 1/11, jeweils zitiert nach juris, m.w.N.; MüKo-Münch, ZPO, 3. Auflage 2008, Rdnr. 30, 31 zu § 1036 ZPO; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht