Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2015 - III-5 Ws 292/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42999
OLG Hamm, 05.11.2015 - III-5 Ws 292/15 (https://dejure.org/2015,42999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2015 - III-5 Ws 292/15 (https://dejure.org/2015,42999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2015 - III-5 Ws 292/15 (https://dejure.org/2015,42999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Steuerhinterziehung, Gehilfe, Mithaftung, dinglicher Arrest

  • openjur.de

    Rückgewinnungshilfe, Verfall, Abgrenzung für/aus der Tat Erlangtes, Voraussetzungen des § 111i Abs. 5 StPO, Zuständigkeiten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rückgewinnungshilfe, Verfall, Abgrenzung für/aus der Tat Erlangtes, Voraussetzungen des § 111i Abs. 5 StPO, Zuständigkeiten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat Verletzten gegen den Gehilfen einer Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat Verletzten gegen den Gehilfen einer Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlohnung des Gehilfen einer Steuerhinterziehung als "für die Tat" Erlangtes

Verfahrensgang

  • LG Essen - 21 KLs 18/12
  • OLG Hamm, 05.11.2015 - III-5 Ws 292/15

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 529
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Das für die Tat Erlangte (§ 73 Abs. 1 S. 1 1. Alt. StGB) hingegen unterliegt dem Verfall ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH NStZ 2011, 229).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (BGH NStZ 2011, 229 und NStZ 2014, 149, 152, jeweils m. w. N.).

    Auf eine Revision des Angeklagten wäre das Urteil deshalb hinsichtlich der Anordnung des § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben worden, und die Anordnung des Verfalls wäre insgesamt entfallen, weil eine Zurückverweisung zur Nachholung der richtigerweise zu treffenden uneingeschränkten Verfallsanordnung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StGB nicht in Betracht gekommen wäre (vgl. hierzu BGH NStZ 2011, 229 und NZWiSt 2014, 432, 437 m. w. N.).

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Eine Feststellung im Urteil nach § 111i Abs. 2 StPO ist nicht möglich, wenn dem Täter etwas für die Tat zugeflossen ist (BGH NStZ 2014, 149, 153 m. w. N.).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (BGH NStZ 2011, 229 und NStZ 2014, 149, 152, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Da das Urteil aber mangels Anfechtung rechtskräftig geworden ist, ist der Senat hieran gebunden, so dass nunmehr im Ergebnis nur eine aufschiebend bedingte Verfallsanordnung zu Gunsten des Staates vorliegt, die dann zum Tragen kommt, wenn die vorrangigen Ansprüche des Verletzten nicht innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2008, 1093, 1094 und NJW 2015, 713, 714 f. m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Auf eine Revision des Angeklagten wäre das Urteil deshalb hinsichtlich der Anordnung des § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben worden, und die Anordnung des Verfalls wäre insgesamt entfallen, weil eine Zurückverweisung zur Nachholung der richtigerweise zu treffenden uneingeschränkten Verfallsanordnung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StGB nicht in Betracht gekommen wäre (vgl. hierzu BGH NStZ 2011, 229 und NZWiSt 2014, 432, 437 m. w. N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Für nicht zur Aburteilung gelangte - z. B. für nach § 154 StPO von der Verfolgung ausgenommene - Straftaten scheiden Maßnahmen nach § 111i Abs. 2 StPO aus, weil es insoweit bereits an einer festgestellten Tat als Voraussetzung für eine Anordnung nach §§ 73, 73a StGB fehlt (BGH NStZ-RR 2012, 81, 82 und NStZ 2003, 422; Schmitt in: Meyer-Goßner, 58. Auflage 2015, § 111i Rn. 7).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Da das Urteil aber mangels Anfechtung rechtskräftig geworden ist, ist der Senat hieran gebunden, so dass nunmehr im Ergebnis nur eine aufschiebend bedingte Verfallsanordnung zu Gunsten des Staates vorliegt, die dann zum Tragen kommt, wenn die vorrangigen Ansprüche des Verletzten nicht innerhalb der Frist des § 111i Abs. 3 StPO geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 2008, 1093, 1094 und NJW 2015, 713, 714 f. m. w. N.).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Für nicht zur Aburteilung gelangte - z. B. für nach § 154 StPO von der Verfolgung ausgenommene - Straftaten scheiden Maßnahmen nach § 111i Abs. 2 StPO aus, weil es insoweit bereits an einer festgestellten Tat als Voraussetzung für eine Anordnung nach §§ 73, 73a StGB fehlt (BGH NStZ-RR 2012, 81, 82 und NStZ 2003, 422; Schmitt in: Meyer-Goßner, 58. Auflage 2015, § 111i Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01

    Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15
    Eine Verfallsanordnung bleibt auch dann möglich - und damit auch hier bestehen -, wenn der Verletzte im Wege eines Vergleichs mit dem Täter wirksam auf einen Teil des Anspruchs verzichtet (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2002, 254, 256).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2016 - 1 Ws 165/15

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Die Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss ist zwar gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthaft (vgl. OLG Hamm wistra 2016, 201 f.; OLG Koblenz NStZ 2016, 610 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., § 111 i Rn. 22) und auch im Übrigen zulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht