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   OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10   

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https://dejure.org/2011,12766
OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - II-8 WF 322/10 (https://dejure.org/2011,12766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 53, 216 FamFG; 890 ZPO
    Vollstreckung aus einstweiliger Anordnung in Gewaltschutzsachen; Beweisanforderungen bei Zuwiderhandlung gegen einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 890
    Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 109 F 208/10
  • OLG Hamm, 06.01.2011 - II-8 WF 322/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 830
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S.

    Der Senat sieht daher keine Veranlassung, näher auf diese verfahrensrechtliche Besonderheit einzugehen (vgl. zur Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Gewaltschutzsachen OLG Hamm FPR 2011, 232).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft gemäß § 89 Abs. 1 FamFG setzen wegen ihres repressiven Charakters den Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzanordnung voraus; eine Glaubhaftmachung genügt nicht, auch wenn der Vollstreckungstitel aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren hervorgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 998, 999; OLG Hamm, FamRZ 2011, 830, bei juris Langtext Rn 4; KG, FPR 2004, 267; Breidenstein, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1 GewSchG Rn 54).
  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als

    Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b; Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13; Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63).
  • LG Koblenz, 26.04.2016 - 2 T 393/16

    Sofortige Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Endentscheidungen im Bereich des

    Die einstweilige Anordnung ist damit - nach unstreitiger Zustellung an den Gegner - sofort wirksam und mithin vollstreckbar (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232).
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