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   OLG Hamm, 06.01.2014 - III-3 RBs 248/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14031
OLG Hamm, 06.01.2014 - III-3 RBs 248/13 (https://dejure.org/2014,14031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2014 - III-3 RBs 248/13 (https://dejure.org/2014,14031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2014 - III-3 RBs 248/13 (https://dejure.org/2014,14031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Rücknahme des Rechtsmittels gegen einen Bußgeldbescheid durch nachfolgende Teilzahlungen auf die Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72
    Leistungen von Teilzahlungen nach Rechtsmitteleinlegung bedeuten nicht zwingend (konkludente) Rücknahme des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 72
    Leistungen von Teilzahlungen nach Rechtsmitteleinlegung bedeuten nicht zwingend (konkludente) Rücknahme des Rechtsmittels; Verzicht auf Begründung der Bußgeldentscheidung nicht aus dem Schweigen des Betroffenen auf eine entsprechende Ankündigung des Gerichts abzuleiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilzahlung auf Bußgeldentscheidung - Rücknahme eines Rechtsmittels?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilzahlung auf Bußgeldentscheidung ist keine Rücknahme von eingelegtem Rechtsmittel

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 36 OWi 631/13
  • OLG Hamm, 06.01.2014 - III-3 RBs 248/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 01.08.2013 - 3 RBs 128/13

    Bemessung der Wertgrenze zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei in Tatmehrheit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2014 - 3 RBs 248/13
    Hat das Amtsgericht indes für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG) zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG zusammenzurechnen (Senat, Beschluss vom 1. August 2013 - III-3 RBs 128/13 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen] m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    Mehrere Geldbußen sind dann zusammenzurechnen, wenn diese zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne gehören (OLG Hamm, Beschl. v. 06.01.2014 - 3 RBs 248/13, BeckRS 2014, 12982; BayObLG, Beschl. v. 29.08.1985 - 2 Ob OWi 186/85, NJW 1986, 2124).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 2 RBs 141/21

    Bedingungsloser, eindeutiger Verzicht auf Beschlussbegründung im

    Das bloße Schweigen auf eine zu einem Verzicht gestellte Anfrage des Amtsgerichts, mit der angekündigt wird, es werde eine unterbliebene Äußerung nach § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG als Verzicht auf eine Beschlussbegründung werten, stellt keinen Verzicht auf eine Begründung dar (vgl. OLG Hamm BeckRS 2014, 12982; Senge in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl. 2018, § 72 Rdn. 67c; Bösert in: Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 22. Lfg. 2015, § 72 Rdn. 28a).
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