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   OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16   

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https://dejure.org/2017,10684
OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16 (https://dejure.org/2017,10684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2017 - 32 Sa 80/16 (https://dejure.org/2017,10684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 32 Sa 80/16 (https://dejure.org/2017,10684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b I Nr. 6; ZPO § 36 I Nr. 6
    Gerichtsstandbestimmung; Anlagevermittler; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 32b I Nr. 6 ; ZPO § 36 I Nr. 6
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Klagen gegen einen nicht prospektverantwortlichen Anlagevermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 369/16
  • OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16
    Eine anderweitige rechtliche Beurteilung der Zuständigkeit ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht Essen herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 30.06.2013 - X ARZ 320/13 - NJW-RR 2013, 1302).

    In diesem Beschluss, der im Kern nicht die hier vorliegende Konstellation betrifft, dass ausschließlich der Anlagevermittler in Anspruch genommen wird, führt der Bundesgerichtshof unmissverständlich aus, dass ein Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 ZPO zu verneinen ist, "wenn mit der Klage ausschließlich ein Anlageberater, Anlagevermittler oder sonstige Personen wegen der in § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO aufgeführten Handlungen in Anspruch genommen werden" (BGH, Beschl. v. 30.06.2013, a.a.O., Tz. 24).

    Eine einschränkende Auslegung der Wortlauts des § 32b Abs. 1 ZPO nimmt der Bundesgerichtshof nur für eine hier nicht einschlägige Konstellation vor: Die in § 32b Abs. 1 2. Halbs. ZPO formulierte Voraussetzung (dass "die Klage zumindest auch gegen den Emittenten, den Anbieter oder die Zielgesellschaft gerichtet wird") soll nicht gelten, wenn ausschließlich ein Prospektverantwortlicher im Sinne von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO verklagt werden soll (BGH, Beschl. v. 30.06.2013 - X ARZ 320/13 - NJW-RR 2013, 1302, 1303, Tz. 24-28), was vorliegend eindeutig nicht der Fall ist und auch vom Landgericht Essen nicht angenommen wird.

  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 32 SA 10/20

    Gerichtsstandbestimmung; Pachtvertrag; Campingplatzparzelle; unverbindliche

    In diesem Fall ist nicht mehr von einem einfachen Rechtsirrtum, sondern einem gravierenden Rechtsanwendungsfehler auszugehen, der von der Auslegung der zugrundeliegenden Vorschrift nicht mehr gedeckt ist (vgl. Senat , Beschluss v. 06.02.2017 - 32 SA 80/16 - juris, Rn. 14 für die Anwendung von § 32b Abs. 1 ZPO).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2020 - 15 U 3220/20

    Schadensersatz, Kapitalanlage, Insolvenzverfahren, Prospekt, Gerichtsstand,

    17/8799, 27; BGH, Beschluss vom 30.07.2013, X ARZ 320/13; BGH, Beschluss vom 01. Dezember 2016 - X ARZ 180/16; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2017, 32 SA 80/16; OLG München a.a.O.; Korth/Kroymann/Suilmann, Der ausschließliche Gerichtsstand bei fehlerhafter öffentlicher Kapitalmarktinformation, NJW 2016, 1130, 1131; Patzina a.a.O. § 32 b Rn. 4; Tossaint in BeckOK, Vorwerk/Wolf, 38. Edition Stand 01.09.2020, § 32b Rn. 18).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22

    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

    cc) Indem sich das Landgericht München II über die erforderliche Prüfung der eigenen Zuständigkeit mit der unhaltbaren Begründung hinweggesetzt hat, es sei das Landgericht Hamburg nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO ausschließlich örtlich zuständig, hat es auch gegen das Willkürverbot verstoßen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2017, 32 SA 80/16, juris Rn. 14; Bacher in BeckOK ZPO, 46. Ed. Stand: 1. September 2022, § 281 Rn. 32.4).
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