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   OLG Hamm, 06.02.2018 - I-7 U 39/17   

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https://dejure.org/2018,2631
OLG Hamm, 06.02.2018 - I-7 U 39/17 (https://dejure.org/2018,2631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2018 - I-7 U 39/17 (https://dejure.org/2018,2631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - I-7 U 39/17 (https://dejure.org/2018,2631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Es heißt eben nur Richtgeschwindigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn muss keine Haftungsquote begründen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Auffahrenden bei Fahrbahnwechsel, wenn der Wechselnde den rückwärtigen Verkehr gar nicht beachtet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nach der Richtgeschwindigkeit muss man sich nicht (immer) richten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall auf der Autobahn: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Mithaftung des Auffahrenden begründen - Fahrstreifenwechsel ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers begründet volle Haftung des vorausfahrenden Fahrzeugs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 28.04.2017 - 19 O 252/15

    Schadensersatzbegehren aufgrund eines Verkehrsunfalls (hier: grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2018 - 7 U 39/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen (19 O 252/15) vom 28.04.2017 wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Die alleinige Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zwar grundsätzlich zum Ausschluss eines unabwendbaren Ereignisses und damit zu einer Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr (OLG München Urt. v. 7.12.07, 10 U 4653/07, juris Rn. 7; OLG Stuttgart Urt. v. 11.11.09, 3 U 122/09, juris Rn. 33), dennoch kann bei einem groben Verschulden des Unfallverursachers die Betriebsgefahr im Rahmen der Abwägung ganz zurücktreten (OLG Hamm Urt. v. 6.2.18, 7 U 39/17 juris; OLG München 2.2.07, 10 U 4976/06, juris Rn. 27; OLG Jena Urt. v. 17.6.09, 5 U 797/08, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Celle, 22.05.2019 - 14 U 153/18

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Spurwechsel von Mittelspur auf Überholspur

    Bei einer maßvollen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bis zu etwa 20 km/h soll diese zwar mangels erhöhter Gefahr nicht unbedingt eine Mithaftung begründen [OLG Hamm, Beschl. v. 06.02.2018 - 7 U 39/17, NJW-RR 2018, 474; OLG München, Urt. v. 02.02.2007 - 10 U 4976/06; Gutt aaO].
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