Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.03.2017 - I-17 U 100/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Architektenhonorars; Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Höhe des Architektenhonorars
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Honorarabrechnung des Tragwerksplaners: Anrechenbare Kosten dürfen geschätzt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Honorarabrechnung des Tragwerksplaners: Anrechenbare Kosten dürfen geschätzt werden! (IBR 2018, 330)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.06.2015 - 25 O 170/13
- OLG Hamm, 06.03.2017 - I-17 U 100/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Diesem Umstand trägt die Rechtsprechung in der Weise Rechnung, dass der Tragwerksplaner seiner Darlegungslast bereits dann genügt, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat (BGH IBR 1995, 64; BGH NJW-RR 1999, 312; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1430;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12.Hinsichtlich dieser Anteile der anrechenbaren Kosten reicht ein Bestreiten des Auftraggebers mit Nichtwissen nicht aus
; er muss vielmehr zu diesen Anteilen unter Vorlage der Unterlagen konkret Stellung nehmen (BGH IBR 1995, 64; OLG Düsseldorf BauR 2000, 915).Erst wenn der beklagte Auftraggeber die Schätzung des Auftragnehmers auf diese Weise substantiiert bestritten hat, obliegt es dem Auftragnehmer, seinen Sachvortrag zu den Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls zu ergänzen (BGH IBR 1995, 64).
Das substantiierte Bestreiten setzt voraus, dass der Auftraggeber die Baukosten im Einzelnen aufteilt, nach Gewerken mitteilt und die hierzu gehörenden Unterlagen vorlegt (BGH IBR 1995, 64; OLG Düsseldorf BauR 2000, 915).
- OLG Düsseldorf, 28.05.1999 - 22 U 248/98
Honoraranspruch des Statikers
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Hinsichtlich dieser Anteile der anrechenbaren Kosten reicht ein Bestreiten des Auftraggebers mit Nichtwissen nicht aus; er muss vielmehr zu diesen Anteilen unter Vorlage der Unterlagen konkret Stellung nehmen (BGH IBR 1995, 64; OLG Düsseldorf BauR 2000, 915).Das substantiierte Bestreiten setzt voraus, dass der Auftraggeber die Baukosten im Einzelnen aufteilt, nach Gewerken mitteilt und die hierzu gehörenden Unterlagen vorlegt (BGH IBR 1995, 64; OLG Düsseldorf BauR 2000, 915).
Obgleich sie im Rahmen ihr Auskunftspflicht auch zur Vorlage der hierzu gehörenden Unterlagen verpflichtet ist (BGH IBR 1995, 0LG Düsseldorf BauR 2000, 915), hat sie allerdings trotz der wiederholten Hinweise des Senats diese nicht vorgelegt.
- LG Dortmund, 15.06.2015 - 25 O 170/13
Zahlung des Resthonorars für die Planungstätigkeit an einem Objekt hinsichtlich …
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (Az: 25 O 170/13) wie folgt abgeändert:.Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (Az: 25 O 170/13) wie folgt abgeändert:.
- BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02
Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Das Weglassen von Teilleistungen lässt den Honoraranspruch ganz oder teilweise nur dann entfallen, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist (BGH NJW 2004, 2588;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil Rn. 356). - OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Prüffähigkeit der Statiker-Schlußrechnung
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Diesem Umstand trägt die Rechtsprechung in der Weise Rechnung, dass der Tragwerksplaner seiner Darlegungslast bereits dann genügt, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat (BGH IBR 1995, 64; BGH NJW-RR 1999, 312; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1430; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. - BGH, 17.09.1998 - VII ZR 160/96
Prüffähigkeit der Honorarrechnung eines Architekten
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Diesem Umstand trägt die Rechtsprechung in der Weise Rechnung, dass der Tragwerksplaner seiner Darlegungslast bereits dann genügt, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat (BGH IBR 1995, 64; BGH NJW-RR 1999, 312; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1430; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. - BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/05
Aufforderung zur Weiterarbeit kann Änderungsanordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B sein!
Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Die vom Landgericht zitierte Objektrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.01.2006, Az. VII ZR 2/05) ist nicht einschlägig, da § 48 HOAI die Frage, wie die anrechenbaren Kosten bei der Tragwerksplanung zu ermitteln sind, ausdrücklich regelt.