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   OLG Hamm, 06.04.2022 - I-8 U 73/12   

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OLG Hamm, 06.04.2022 - I-8 U 73/12 (https://dejure.org/2022,7678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.04.2022 - I-8 U 73/12 (https://dejure.org/2022,7678)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. April 2022 - I-8 U 73/12 (https://dejure.org/2022,7678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AktG §§ 93 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6; 116 S. 1 BGB §§ 138, 249, 251, 276, 280, 305b, 307, 311 Abs. 3, 311b Abs. 1 InsO §§ 134 Abs. 1; 143 ZPO §§ 156, 287
    Aktiengesellschaft, Haftung, Aufsichtsrat, Vorstand, Schadensersatz, Vorteilsausgleich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Betriebs-Berater

    Aktiengesellschaft, Haftung, Aufsichtsrat, Vorstand, Schadensersatz, Vorteilsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder einer AG wegen unterlassener Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes; Unterbliebene Verhinderung einer Eigentumsumschreibung; Belastung mit langfristigen Mietzinsverbindlichkeiten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfahren über Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters der Arcandor AG gegen frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arcandor AG - und die Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer AG wegen unterlassener Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder (Arcandor-Fall)

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Organhaftung bei Vertrauen auf externen Rat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1756
  • NZG 2022, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Zu den Amtspflichten der Aufsichtsratsmitglieder zählt die Überwachung des Vorstandes und ggf. Verfolgung von Pflichtverstößen einschließlich der Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, 244 - ARAG/Garmenbeck).

    Damit haben die Beklagten zu 6) bis 11) als damalige Aufsichtsräte im Ergebnis gegen die Grundsätze der o. g. Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, ARAG/Garmenbeck) durch möglicherweise pflichtwidriges, schadenskausales Verhalten verstoßen.

    Insoweit fehlt es aber an dem strengen Maßstab der höchstrichterlichen Rechtsprechung gemessen (BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, S. 244, ARAG/Garmenbeck , a.a.O.) an hinreichend substantiiertem Vortrag der Beklagten dazu, dass die Alt-Vorstände sich umfassend extern und im Ergebnis vertretbar gerade auch in dieser Hinsicht haben beraten lassen.

    Den Beklagten ist allerdings darin zuzustimmen, dass eine Pflichtverletzung nicht schon allein deshalb vorliegt, weil die Prüfung auf der ersten Stufe des vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, juris) aufgestellten Pflichtenprogramms unvollständig war.

    Hiergegen spricht, dass der Bundesgerichtshof die strengen Anforderungen an die Prüfung etwaiger Ersatzansprüche durch den Aufsichtsrat maßgeblich auf die Erwägung stützt, dass zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats die Überwachung des Vorstands sei (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, S. 244, ARAG/Garmenbeck , a.a.O.).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin am 01.09.2009 hat sich der Freistellungsanspruch der Schuldnerin indes unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16.09.1993, IX ZR 255/92, juris, Rn. 13) in einen Zahlungsanspruch in voller Höhe des Nominalwerts der Mietzinsforderungen - auch für die an sich erst künftig fällig werdenden Forderungen - umgewandelt.

    (aa) Wie oben bereits festgestellt, hat sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2009 der Freistellungsanspruch der Schuldnerin in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1993, IX ZR 255/92, juris, Rn. 13).

    Dieser rechtlichen Bewertung vermag sich der Senat im Ergebnis nicht anzuschließen, weil sie zu seiner Überzeugung nicht mit den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.09.1993 (IX ZR 255/92, juris) entwickelten Grundsätzen in Einklang zu bringen ist und dem Schutzzweck der Insolvenzanfechtung widerspricht.

  • BGH, 24.03.1977 - VII ZR 319/75

    Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen den Unternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Hierfür ist erforderlich, dass ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Vorteil besteht (BGH, NJW 1977, S. 1819).

    Erforderlich ist regelmäßig, dass zwischen Schaden und Vorteil ein innerer Zusammenhang dergestalt besteht, dass beide bei wertender Betrachtung zu einer Rechnungseinheit verbunden werden (vgl. BGH, NJW 1977, S. 1819; Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl., Vorb. v. § 249 Rn. 68 und 70).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Diese Abtretung und Einziehungsermächtigung sind wirksam: Zwar handelte es sich bei beiden Insolvenzverwaltern um ein- und dieselbe Person, so dass ein Insichgeschäft nach § 181 BGB vorlag, der (direkt oder analog) auf Insolvenzverwalter anwendbar ist (BGH, NJW 1991, S. 982 ff.; Ellenberger, in: Grüneberg, a.a.O., § 181 Rn. 3).

    Hierfür reicht es im Falle des Insolvenzverwalters aus, dass eine Zustimmung durch den Sonderverwalter nach § 56 InsO vorliegt (BGHZ 113, S. 262, 270; Staudinger-Schilken, BGB, Neubearbeitung 2019, Update 25.05.2021, § 181 Rn. 39).

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Ob ein Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs verpflichtet ist, gemäß § 255 BGB etwaige insolvenzrechtliche Erstattungsansprüche gegen Dritte an den Schädiger abzutreten (vgl. BGH ZIP 2001, 235 ff.; MüKo-Kirchhof, InsO Band 2, § 143 Rn. 15), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da solche im Hinblick auf einen möglichen Vorteilsausgleich nicht relevant sind.
  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Vorstand in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abwägen (vgl. BGH, NJW 2013, S. 3636 ff., und NJW 2008, S. 3361 ff., jeweils zu § 43 Abs. 2 GmbHG).
  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 176/10

    Auflösung einer GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Dass die Insolvenzschuldnerin jeweils (mit einer Ausnahme) 100 %-ige Gesellschafterin der Immobiliengesellschaften gewesen ist und die Schädigung der jeweiligen Tochtergesellschaft den Wert der Beteiligung der Muttergesellschaft (also der Insolvenzschuldnerin) reduzierte, rechtfertigt zwar allein noch nicht die Annahme eines Schadens bei letzterer (sog. Reflexschaden, BGH, Urteil vom 14.05.2013, II ZR 176/10, juris, Rn. 10).
  • RG, 28.01.1913 - I 395/12

    Zwangsvollstreckung in einen Schuldbefreiungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Vielmehr wäre ein Vorteil, der dem Schädiger aus der Zahlungsunfähigkeit einer Partei entsteht, regelmäßig unverdient und unangemessen (RGZ 81, 250 ff.; zustimmend BGH MDR 1972, 45 und wohl auch BGH VersR 1960, 273 ff.).
  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 11/17

    Persönliche Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH für die Erfüllung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Ob dies auch hinsichtlich der Vorstände I und K sowie der Beklagten zu 2) und 3) festgestellt werden kann, ist angesichts der Ressortaufteilung nicht zweifelsfrei (zur Ressortaufteilung von GmbH-Geschäftsführern BGH, Urteil vom 06.11.2018, II ZR 11/17, juris), kann aus den nachfolgenden Gründen aber offen bleiben.
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2022 - 8 U 73/12
    Vielmehr wäre ein Vorteil, der dem Schädiger aus der Zahlungsunfähigkeit einer Partei entsteht, regelmäßig unverdient und unangemessen (RGZ 81, 250 ff.; zustimmend BGH MDR 1972, 45 und wohl auch BGH VersR 1960, 273 ff.).
  • BGH, 28.04.2015 - II ZR 63/14

    Aktiengesellschaft: Kompetenz zum Abschluss eines entgeltlichen

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 202/07

    Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers imRahmen des ihm zustehenden

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte

  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 152/17

    Aktiengesellschaft: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 33/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 232/98

    Anforderungen an die Darlegungslast zur Schlüssigkeit einer Klage

  • BGH, 22.02.2011 - II ZR 146/09

    Aktiengesellschaft: Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

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