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   OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77 - 78/21, 4 Ws 77/21, 4 Ws 78/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13614
OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77 - 78/21, 4 Ws 77/21, 4 Ws 78/21 (https://dejure.org/2021,13614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2021 - 4 Ws 77 - 78/21, 4 Ws 77/21, 4 Ws 78/21 (https://dejure.org/2021,13614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 4 Ws 77 - 78/21, 4 Ws 77/21, 4 Ws 78/21 (https://dejure.org/2021,13614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährung; Widerruf; Weisung; Aufenthalt; Therapie; Einwilligung; Bestimmtheit; rechtliches Gehör; Begründungstiefe

  • rechtsportal.de

    Konkludente Einwilligung in Weisung nach § 56c StGB ; Anforderungen an Bestimmtheit einer Weisung; Pflicht zur Konkretisierung einer Therapieweisung; Kein gröblicher Weisungsverstoß bei bewusstem Entlassungsverhalten; Folgen fehlerhafter Belehrung für Widerruf einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 3 Ws 301/17

    Widerruf; Strafaussetzung; Bestimmtheit; Therapieweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
    Allerdings ist der angefochtene Beschluss nicht schon deswegen aufzuheben, weil sich der Widerruf auf eine unzulässige Weisung stützt, was im Widerrufsverfahren zu beachten wäre (vgl. nur: OLG Hamm, Beschl. v. 18.07.2017 - III-3 Ws 301/17 - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
    Das Gericht hat die Vorgaben so bestimmt zu formulieren, dass Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmissverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11 -juris; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 3 Ws 604/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
    Eine fehlende Belehrung gebietet lediglich eine besonders sorgfältige Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Celle NJW 1958, 1009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.10.1995 - 3 Ws 604/95 - juris LS).
  • BVerfG, 16.01.2020 - 2 BvR 252/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen nicht erbrachter

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
    Eine tragfähig begründete Entscheidung über einen Bewährungswiderruf setzt daher eine auf zureichender Sachaufklärung beruhende, in sich schlüssige und nachvollziehbare Feststellung der Widerrufsvoraussetzungen voraus (BVerfG, Beschl. v. 16.01.2020 - 2 BvR 252/19 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2021 - 4 Ws 77/21
    Gröblich ist ein Verstoß, wenn er objektiv und subjektiv schwer wiegt, wobei für die subjektive Erheblichkeit Fahrlässigkeit ausreicht (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 364; Sch/Sch/Kinzig, a.a.O., § 56f Rdn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.01.2022 - 12 Qs 81/21

    Bewährungswiderruf wegen Weisungsverstoßes

    Denn in einem solchen Fall bedient sich der Verurteilte letztlich nur der Einrichtung und ihrer Regeln, um den Therapieabbruch herbeizuführen (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Mai 2021 - III-4 Ws 77-78/21, juris Rn. 24), zumindest nimmt er die als zwingend erkannte Folge seines Tuns sehenden Auges hin.
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