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OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StGB § 240; StGB § 315c
Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der tatsächlichen Feststellungen für die Annahme einer konkreten Gefahr bei der Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung infolge falschen Fahrens beim Überholen; Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 315c StGB
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240; StGB § 315c
Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Eingriff in den Straßenverkehr
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Straßenverkehrsgefährdung durch Drängler auf BAB
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Straßenverkehrsgefährdung - Feststellungen zum "Beinaheunfall"
Verfahrensgang
- LG Bochum, 08.09.2005 - 29 Ns 59 Js 1199/04
- OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07
Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand …
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2006 (2 Ss 532/06) das Urteil des Landgerichts vom 8. September 2005 im Schuldspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als der Angeklagte wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist, sowie im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen insgesamt.