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   OLG Hamm, 06.07.1992 - 31 U 13/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4044
OLG Hamm, 06.07.1992 - 31 U 13/92 (https://dejure.org/1992,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1992 - 31 U 13/92 (https://dejure.org/1992,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 31 U 13/92 (https://dejure.org/1992,4044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen falscher Bankauskunft; Aufrechnung des Schadenersatzanspruches mit Darlehensrückzahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Sie ist vielmehr wegen einer "später eingetretenen Veränderung" gemäß § 264 Nr. 3 ZPO zulässig (OLG Hamm, ZIP 1993, 444 ; Graf-Schlicker aaO § 180 Rn. 10; Schumacher aaO § 180 Rn. 23; Zöller/Greger, aaO, § 264 Rn. 5) und lässt die Identität des geltend gemachten Anspruchs unberührt.
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Ebenso wie bei Änderung des Zahlungsantrags in einen solchen auf Feststellung zur Tabelle (§§ 146 Abs. 3 KO, 180 Abs. 2 InsO; vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. November 1961 - VIII ZR 149/60, NJW 1962, 153, 154; OLG Hamm ZIP 1993, 444, 445 f) handelt es sich um einen Fall des § 264 Nr. 3 ZPO (vgl. RGZ 52, 82, 86).
  • OLG Rostock, 28.12.2006 - 7 U 132/02

    Rechtsmitteleinlegung durch Insolvenzverwalter bei zu erwartender Haftungsquote

    Die ausgesprochene Maßgabe ergibt sich daraus, dass es sich bei der Umstellung auf die begehrte Feststellung zur Insolvenztabelle gem. § 264 Nr. 3 ZPO nicht um eine Klageänderung handelt (vgl. u.a. OLG Hamm, Urt. v. 06.07.1992, 31 U 13/92, ZIP 1993, 444, 445 f.).
  • OLG Hamburg, 28.11.2012 - 13 U 157/10

    VOB-Vertrag: Höhe des Kostenvorschussanspruchs für das gesamte Bauvorhaben nach

    Die Zulässigkeit der Umstellung des ursprünglichen Zahlungsantrags auf Feststellung zur Tabelle ergibt sich aus § 264 Nr. 3 ZPO i.V.m. §§ 180 Abs. 2, 179 Abs. 1 InsO (MüKo/Schumacher, InsO, 2. Aufl. 2008, § 180 Rn. 23; OLG Hamm ZIP 1993, 444).
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Es ist anerkannt, dass die Umstellung der Klage von einer Leistungsklage zu einer Insolvenzfeststellungsklage keine Klageänderung i.S.v. § 263 i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO darstellt (so zum Konkurs OLG Hamm , Urt. v. 06.07.1992 - 31 U 13/92, ZIP 1993, 444), so dass die erstinstanzlich unterlegene Partei gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig auf In-solvenzfeststellungsklage umstellen kann (so zum Konkurs BGH , Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60, MDR 1962, 211 = NJW 1962, 153).
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