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   OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99   

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https://dejure.org/2000,4855
OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 28 U 107/99 (https://dejure.org/2000,4855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 666
    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung eines Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1504
  • BauR 2001, 958
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09

    Zum Auskunftsanspruch des Bankkunden

    Dieser schließt ggf. eine Beschreibung "samt zugehörigen Buchungsunterlagen und Rechnungen", also eine durchaus noch unspezifischere Bezeichnung, nicht aus (OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2000, 28 U 107/99, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    In der Regel ist eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben erforderlich (BGH NJW 1982, 573, 574 [BGH 23.11.1981 - VIII ZR 298/80] ; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504, 1505; Palandt/Sprau a. a. O. § 666 Rn. 4).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 13 U 125/08

    Herausgabe von Kontobelegen von Treuhandkonten

    Aus der Geschäftsbesorgung erlangt sind alle Sachen und Rechte, die der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten oder angelegt hat (BGHZ 143, 373, 375; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504, 1505).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.02.2015 - 2 O 119/13

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Umfang der Hinweispflicht über die mit der

    Dieser ist auf die Erstellung und Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben gerichtet (BGH NJW 1982, 573; NJW 1985, 2699; Palandt/Sprau, 73. A., § 666 BGB Rz. 4; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1504).
  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09

    Rückabwicklung der Auszahlung eines Hinterlegungsbetrages an einen Treuhänder

    Wird also an einen Treuhänder eine Leistung bewirkt, so ist dieser selbständiger Leistungsempfänger (vgl. Münchener Kommentar-Schwab, BGB, 5. Aufl. 2009, § 812 Rdn. 153), und zwar entgegen der Ansicht der Klägerin unabhängig davon, ob es sich um eine eigen- oder fremdnützige Treuhand handelt, die bei der Kontoführung für mehrere Berechtigte stets vorliegt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1504; Palandt-Bassenge, BGB, § 903 Rdn. 35).
  • LG Itzehoe, 03.03.2017 - 3 O 191/13
    Die Verwendung von derartigen Sammelbegriffen ist aber im Zusammenhang mit einem solchen Begehren auf Rechnungslegung als zulässig anzusehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2000 - 28 U 107/99 - zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, aaO., § 259 Rn. 15).
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