Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 242, 1004 Abs. 2, 5; BauO NRW § 4
Baulastwidriges Verlangen des Grundstückseigentümers als Rechtsmissbrauch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 1004 Abs. 2, § 242; BauONRW §§ 4, 5
Begründung privatrechtlicher Duldungspflichten des gestörten Grundstückseigentümers durch Baulast - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Privates Wegerecht bei öffentlicher Baulast?; §§ 917, 242, 1004 BGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks
- rechtsportal.de
BauO NW § 93 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1
Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Baulast gegenüber der Baubehörde kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks
- hausundgrund-aachen.de (Kurzinformation)
Baulast zugunsten des Nachbarn: Was, wenn es zum Streit kommt?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht? (IMR 2017, 419)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.11.2016 - 9 O 179/16
- OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1356
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken
Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 unter 2.;… Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., Einleitung Rn. 22) nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 unter 2.; ZfIR 2017, 786, 788; OLG Naumburg…, Urteil vom 14. November 2018 - 12 U 59/18, juris Rn. 37 f.; Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, A § 4 IV;… Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rn. 418). - OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17
Wegerecht über ein Betriebsgelände
Denn die Beklagte übersieht, dass bei den konkreten Inbezugnahmen keine Übertragbarkeit der herangezogenen Entscheidungen in Inhalt und Ergebnis in Rede steht, sondern auf die gleichlautenden Rechtsauffassungen in den zitierten Entscheidungen verwiesen wird (vgl. jetzt auch OLG Hamm Urt. v. 6.7.2017- 5 U 152/16. - OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 106/14
Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!
Denn wenn sich jemand gegenüber der Baubehörde verpflichtet, seinem Nachbarn ein Nutzungsrecht zu gewähren, liegt es nahe, dass er nicht in Widerspruch dazu den Nachbarn an der Ausübung gerade dieser Rechte hindert (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 66 [mit der dortigen Baulast sollte sichergestellt werden, dass die Begünstigten die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen vorhalten können]).Denn sie verletzen mit ihrem Verhalten nicht nur ihre Verpflichtung aus der Baulast gegenüber der Behörde, sondern hindern zugleich die Klägerin an der Ausübung der Rechte, die der Baulast entsprechen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 69).
Soweit sich der Senat zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin könne das streitgegenständliche Zugangs- und Zufahrtsrecht mit Kraftfahrzeugen auch aus § 242 BGB i.V.m. der Baulast herleiten, auf das Urteil des OLG Hamm vom 06. Juli 2017, Az. 5 U 152/16, stützt, weicht er nicht von dem Urteil des BGH vom 24.01.2020 -V ZR 155/18- ab.
- OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 196/14
Notwegerecht bei einem fremden Flurstück?
Denn wenn sich jemand gegenüber der Baubehörde verpflichtet, seinem Nachbarn ein Nutzungsrecht zu gewähren, liegt es nahe, dass er nicht in Widerspruch dazu den Nachbarn an der Ausübung gerade dieser Rechte hindert (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 66 [mit der dortigen Baulast sollte sichergestellt werden, dass die Begünstigten die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen vorhalten können]).Denn sie verletzen mit ihrem Verhalten nicht nur ihre Verpflichtung aus der Baulast gegenüber der Behörde, sondern hindern zugleich die Klägerin an der Ausübung der Rechte, die der Baulast entsprechen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -).
Soweit sich der Senat zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin könne das streitgegenständliche Zugangs- und Zufahrtsrecht mit Kraftfahrzeugen auch aus § 242 BGB i.V.m. der Baulast herleiten, auf das Urteil des OLG Hamm vom 06. Juli 2017, Az. 5 U 152/16, stützt, weicht er nicht von dem Urteil des BGH vom 24.01.2020 -V ZR 155/18- ab.
- LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach der Beendigung eines Nutzungsvertrags …
Denn die Baulast ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen verselbständigt (…vgl. BGH, a. a. O., 982; OVG Münster, NVwZ-RR 2018, 422, 427; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933; OLG Hamm NJOZ 2018, 697, 701).Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).
- AG Leverkusen, 15.10.2019 - 26 C 445/17
Gemeinsame Hofeinfahrt kann eine Grenzeinrichtung sein!
Zu dem Zuweisungsgehalt des (Grundstücks-) Eigentums gehört insoweit nicht nur die Abwehr von Beeinträchtigungen der Sachsubstanz, sondern auch das Recht, darüber zu entscheiden, wer das Grundstück befahren oder betreten darf (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16).