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   OLG Hamm, 06.07.2021 - 7 U 55/20   

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https://dejure.org/2021,28083
OLG Hamm, 06.07.2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,28083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,28083)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 7 U 55/20 (https://dejure.org/2021,28083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 1 StVG; § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast Wiederbeschaffungswert

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Nachweis des Eigentums an einem verunfallten Fahrzeug; Darlegungslast zu Altschäden oder Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20

    Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2021 - 7 U 55/20
    Auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB kann sich der Besitzer als Unfallgeschädigter nicht berufen, wenn der Schädiger einfach bestreitet und der Geschädigte anschließend - trotz entsprechenden Hinweises nach § 139 ZPO - seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt, weil er nicht zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs konkret und schlüssig vorträgt (in Abgrenzung zu OLG Hamm Urt. v. 11.6.2021 - 7 U 24/20, Ls. 1).

    Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast im Hinblick auf den Wiederbeschaffungswert nicht, wenn er nicht zum konkreten Zustand des beschädigten Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall, insbesondere zur Wertminderung durch Alt-/Vorschäden, vorträgt (in Abgrenzung zu OLG Hamm Urt. v. 11.6.2021 - 7 U 24/20, Ls. 6).

  • LG Essen, 18.03.2022 - 2 O 98/21

    Verkehrsunfall Wiederbeschaffungswert

    Denn der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast im Hinblick auf den Wiederbeschaffungswert nicht, wenn er nicht zum konkreten Zustand des beschädigten Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall, insbesondere zur Wertminderung durch Alt-/Vorschäden, vorträgt (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 6.7.2021 - 7 U 55/20, BeckRS 2021, 20269, beck-online).
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