Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19300
OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 11 W 17/22 (https://dejure.org/2022,19300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,19300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Eine Gegenvorstellung kommt insbesondere in Betracht, wenn Entscheidungen angegriffen werden, die nicht der materiellen Rechtskraft fähig sind (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; Wulf , in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 44. Edition, Stand: 01.03.2022, § 567 Rn. 19).

    So ist anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind; eine Änderung kann nur im Wege der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, nicht aber auf eine Gegenvorstellung durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 10).

    So ist etwa die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der ein versagter Zuschlag erteilt oder ein erteilter Zuschlag versagt wird, nicht abänderbar, da diese Entscheidung materielle Rechtskraft erlangt, weil sich durch sie unmittelbar die materielle Rechtslage hinsichtlich des Eigentums an dem Grundstück ändert (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Die Gegenvorstellung dient der Selbstkorrektur von unanfechtbaren Entscheidungen; diese können aber nicht über den Umweg der Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13).

    So ist anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind; eine Änderung kann nur im Wege der Rechtsbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen, nicht aber auf eine Gegenvorstellung durch das Gericht, das den Beschluss erlassen hat (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 10).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Beschlüsse sind der materiellen Rechtskraft fähig, wenn sie in formeller Rechtskraft erwachsen und inhaltlich eine der Rechtskraft fähige Entscheidung enthalten (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dieser zielt darauf ab, einen kontradiktorischen Parteienstreit endgültig zu befrieden, der über denselben Streitgegenstand nicht wiederholt werden soll (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Daher kommt sie nur dann in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen durfte (BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, juris Rn. 39; Jacobs , in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage 2018, § 567 Rn. 30).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    Dies folge aus dem auch auf das selbständige Beweisverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 325 ZPO (BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09, juris Rn. 21).
  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    gem. § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt werden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 12.04.2018 - 2 B 227/18, BeckRS 2018, 9397) - zu klären.
  • BGH, 01.10.2009 - V ZB 37/09

    Aufhebung der Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2022 - 11 W 17/22
    So ist etwa die Entscheidung des Beschwerdegerichts, mit der ein versagter Zuschlag erteilt oder ein erteilter Zuschlag versagt wird, nicht abänderbar, da diese Entscheidung materielle Rechtskraft erlangt, weil sich durch sie unmittelbar die materielle Rechtslage hinsichtlich des Eigentums an dem Grundstück ändert (BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZB 6/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 01.10.2009 - V ZB 37/09, juris Rn. 8 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht