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   OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99   

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https://dejure.org/2000,16246
OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99 (https://dejure.org/2000,16246)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2000 - 13 U 175/99 (https://dejure.org/2000,16246)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2000 - 13 U 175/99 (https://dejure.org/2000,16246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftpflichtversicherer; Abfindungserklärung; Vorbehalt; Materielle Zukunftsschäden; Verjährungshemmung; Konstitutives Schuldanerkenntnis; Feststellungsurteil

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 3 S. 3; ; PflVG § ... 3 Nr. 3 S. 1; ; PflVG § 3 Nr. 3 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 3; ; BGB § 208; ; BGB § 217; ; BGB § 781; ; BGB § 218; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 18 Abs. 1; ; BGB § 225 S. 1; ; BGB § 242; ; SGB X § 116; ; StVG § 14; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99
    Die sich daraus für derartige Zukunftsschäden ergebende Interessenlage des Klägers reicht für sich allein nicht aus, um den Kläger nur aufgrund der Entgegennahme des Vorbehalts durch den Beklagten so zu stellen, als ob er eine gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten erwirkt hätte (BGH, VersR 1992, 1091).

    Wenn der bereits damals anwaltlich vertretene Kläger einen langfristigen Ausschluß der Verjährung erreichen wollte, hätte er den Beklagten zu einer eindeutigen Anerkenntniserklärung veranlassen oder notfalls eine Feststellungsklage erheben müssen (BGH, VersR 1992, 1091).

  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89

    Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99
    Der von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall des Eintritts unvorhergesehener Spätschäden, welche den vereinbarten Abfindungsbetrag als unverhältnismäßig erscheinen lassen (BGH, VersR 1990, 984), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99
    Mit dem in die Vergleichs- und Abfindungserklärung aufgenommenen Vorbehalt wurde dem Kläger lediglich die Berechtigung eingeräumt, in der Zukunft einen weiteren materiellen Schaden in Form von Zahnarztkosten mit der erneuten verjährungshemmenden Wirkung des § 3 Nr. 3 PflVG anzumelden, ohne daß die Regulierungsverhandlungen diesbezüglich auf unabsehbare Zeit in der Schwebe gehalten werden sollten (BGH, VersR 1999, 382).
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 126/90

    Vertrauen auf früher ausgesprochenen Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2000 - 13 U 175/99
    Die ihm zur Verfügung stehende angemessene Überlegungsfrist hat er mit einer Klageerhebung etwa 10 Monate nach Erhalt des Ablehnungsschreibens deutlich überschritten (BGH NJW 1991, 974).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 1 U 25/01

    Rechtliche Bewertung, wenn sich der Versicherer auf einen Vorbehalt hinsichtlich

    Mit dem Vorbehalt, daß ein nach diesem Zeitpunkt eventuell eintretender nachweisbar in Unfallzusammenhang stehender Schaden von dem Vergleich ausgenommen bleibe, wurde dem Kläger lediglich die Berechtigung eingeräumt, in der Zukunft einen weiteren Schaden mit der erneut verjährungshemmenden Wirkung des § 3 Nr. 3 PflVG anzumelden, ohne daß die Regulierungsverhandlungen diesbezüglich auf unabsehbare Zeit in der Schwebe gehalten werden sollten (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2000, 13 U 175/99).
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