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   OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15   

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OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15 (https://dejure.org/2016,41964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2016 - 24 U 4/15 (https://dejure.org/2016,41964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2016 - 24 U 4/15 (https://dejure.org/2016,41964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unterlassung, Geruchsimmissionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen durch die Zivilgerichte; Rechtsfolgen von der Überschreitung der Immissionswerte in der Geruchsimmissions-Richtlinie NRW

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906 Abs. 1; BGB § 1004
    Bedeutung der Geruchsimmissionsrichtlinie (NRW) bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906; BGB § 1004; GIRL
    Unterlassung; Geruchsimmissionen

  • rechtsportal.de

    BGB § 906 ; BGB § 1004 ; GIRL
    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen durch die Zivilgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der GIRL zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 25
  • VersR 2017, 1027
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Es ist anerkannt, dass gerade bei der Beurteilung von Immissionswirkungen der Tatrichter in den meisten Fällen dazu gezwungen ist, sich anhand eines Ortstermins einen persönlichen Eindruck von der Beeinträchtigung zu verschaffen (BGH NJW 1993, 1656; VersR 1999, 326).

    Hier wäre jedoch aufgrund des konkreten Vortrags der Beklagten zu überprüfen gewesen, ob sich eine dauerhafte Veränderung durch die baulichen Maßnahmen, die grundsätzlich dauerhaften Einfluss auf die produktionsbedingten Emissionen haben können, ergeben hat, so dass die aus der sog. Erstbeeinträchtigung folgende Vermutung für die Wiederholungsgefahr (vgl. BGH NJW 2004, 1035; NJW 1999, 356; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1004 Rn. 32) widerlegt ist.

    Die Vermutung ist widerleglich, auch wenn daran hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1999, 356).

    Auch der Entscheidungsausspruch des Landgerichts kann nach der weiterhin anzuwendenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche BGHZ 140, 1 = NJW 1999, 356; BGHZ 121, 248 = NJW 1993, 1656) je nach den Umständen des Falles möglicherweise ohne weitergehende Konkretisierung ergehen.

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Es ist anerkannt, dass gerade bei der Beurteilung von Immissionswirkungen der Tatrichter in den meisten Fällen dazu gezwungen ist, sich anhand eines Ortstermins einen persönlichen Eindruck von der Beeinträchtigung zu verschaffen (BGH NJW 1993, 1656; VersR 1999, 326).

    Auch der Entscheidungsausspruch des Landgerichts kann nach der weiterhin anzuwendenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergleiche BGHZ 140, 1 = NJW 1999, 356; BGHZ 121, 248 = NJW 1993, 1656) je nach den Umständen des Falles möglicherweise ohne weitergehende Konkretisierung ergehen.

    Es ist anerkannt im Vollstreckungsverfahren Anhaltspunkte für die maßgeblichen Erwägungen aus den Gründen des Urteils entnommen werden können (BGHZ 121, 248).

  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08BeckRS 2011, 02549; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).

    Deshalb wird auch in neueren obergerichtlichen Entscheidungen ein lediglich allgemein gefasster Klageantrag trotz Anwendbarkeit der GIRL für zulässig gehalten (OLG Celle, OLGR 2009, 917; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1236).

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass sich ein Unterlassungsanspruch des Klägers unabhängig von der vom Landgericht geprüften Anspruchsgrundlage aus §§ 1004, 906 BGB auch aus § 823 Abs. 2 i.V.m. einer nachbarschützenden behördlichen Anordnung bzw. Auflage ergeben kann (vgl. BGH NJW 19 97, 55; NJW 1993, 1580; Staudinger/Roth, BGB, 2016, § 906 Rn. 16 ff.).
  • VGH Hessen, 07.02.1992 - 14 TH 1149/91

    Fortgeltung einer gegenüber dem Inhaber eines Gewerbebetriebs ergangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Möglicherweise wirken betriebsbezogene immissionsschutzrechtliche Anordnungen auch für den Betriebsübernehmer fort (HessVerwGH, DB 1992, 1412).
  • OLG Jena, 15.04.2008 - 4 W 171/08

    Selbständiges Beweisverfahren und Geruchsimmissionen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08BeckRS 2011, 02549; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Auch wenn es sich dabei nicht um eine Regelung durch Gesetz oder Rechtsverordnung handelt, ist anerkannt, dass die GIRL für die Beurteilung von Geruchsbeeinträchtigungen als Entscheidungshilfe des Gerichts herangezogen werden kann (BGH NJW 2005, 660; OLG Celle OLGR 2009, 917; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 05.01.2015 - 5 W 89/14, NJOZ 2015, 576; OLG Jena, Beschl. v. 15.4.2008 - 4 W 171/08BeckRS 2011, 02549; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 906 Rn. 19, 21).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 223/00

    Nachbarrechtlicher Immissionsschutz - Überlagerung durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Deshalb wird auch in neueren obergerichtlichen Entscheidungen ein lediglich allgemein gefasster Klageantrag trotz Anwendbarkeit der GIRL für zulässig gehalten (OLG Celle, OLGR 2009, 917; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1236).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Hier wäre jedoch aufgrund des konkreten Vortrags der Beklagten zu überprüfen gewesen, ob sich eine dauerhafte Veränderung durch die baulichen Maßnahmen, die grundsätzlich dauerhaften Einfluss auf die produktionsbedingten Emissionen haben können, ergeben hat, so dass die aus der sog. Erstbeeinträchtigung folgende Vermutung für die Wiederholungsgefahr (vgl. BGH NJW 2004, 1035; NJW 1999, 356; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1004 Rn. 32) widerlegt ist.
  • BGH, 19.02.1957 - VIII ZR 206/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15
    Es ist anerkannt, dass erhebliche Mängel der Beweiswürdigung und eine nicht erschöpfende Berücksichtigung des Parteivortrags, einen wesentlichen Verfahrensfehler begründen können (BGH NJW 1957, 714; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 538 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14

    Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens: Klärung von auf ein Grundstück

  • OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20

    Üble Gerüche durch Ziegenhaltung des Nachbarn: Anspruch auf Unterlassung der

    Die Beeinträchtigung des Eigentums an einem Grundstück ist dadurch möglich, dass diesem Grundstück unwägbare Stoffe, wie zum Beispiel Gerüche zugeführt werden (vgl. BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25; Staudinger, BGB, a.a.O., § 906 Rn. 137).

    Sie ist vielmehr nur als Orientierungshilfe heranzuziehen, während für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgebend sind (vgl. BVerwG NVwZ 2018, 509 Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 04.02.2019, Az. 22 ZB 18.1147 Rn. 14; BGH NJW 01, 3054; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Die GIRL kann jedoch als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen herangezogen werden (BGH NJW 05, 660; 01, 3054 99, 356; OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 576; OLG Hamm MDR 17, 25 Rn. 57).

  • LG Trier, 07.09.2018 - 1 S 34/15

    Wesentlichkeit von Geruchsemissionen - Eigentumsbeeinträchtigung

    Da die unter die letzte Gruppe fallende Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (sog. TA Luft) lediglich die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen regelt, können daneben auch andere einschlägige technische Regelwerke als Orientierungs- und Entscheidungshilfe herangezogen werden, so etwa die GIRL 2008, die zur Beurteilung der Erheblichkeit einer Geruchseinwirkung - in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten unterschiedliche - Immissionswerte in relativen Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden als regelmäßigen Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission sowie Gewichtungsfaktoren für mehrere Tierarten vorsieht (OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2016, Az. 24 U 4/15; OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2001, Az. 6 U 223/00 = NJW-RR 2001, 1236, 1237; LG Ellwangen, Urteil vom 24.07.2017, Az. 4 O 259/16; MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 906 Rn. 157; Palandt/Herrler, a.a.O., § 906 Rn. 19).
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