Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Im Handelsregister gelöschte GmbH; Wiedereintragungsfähiges Rechtssubjekt; Verjährungshemmung wegen rechtlicher Hindernisse; Verjährungshemmung wegen höherer Gewalt ; Realisierbarkeit der Rechtsverfolgung; Gläubiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 477
- DB 1990, 1226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88
Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Gegen eine juristische Person, die kein Vermögen hat, und deshalb im Handelsregister gelöscht ist, können grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden; dafür besteht kein anerkennenswertes Interesse der Gläubiger, weil ein Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte (BGHZ 74 S. 212, 213 = DB 1979 S. 1838; BGHZ 105 S. 259, 260 f. = DB 1988 S. 2557).Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift bei der GmbH entsprechend angewendet werden kann (offengelassen in BGHZ 105 S. 259, 262).
- BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52
Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Wenn auch der Eintritt einer Hemmung nach § 202 Abs. 1 BGB das Vorliegen einer Einrede im technischen Sinne nicht zur Voraussetzung hat, muß doch ein Umstand vorliegen, der den Verpflichteten vorübergehend gegen die Inanspruchnahme schützt (BGHZ 10 S. 310, 311 = DB 1953 S. 904).Es genügt nicht, daß der Berechtigte subjektiv zu Recht von einem in Wirklichkeit nicht gegebenen Hindernis ausgeht (BGHZ 10 S. 310 = DB 1953 S. 904;… MünchKomm-von Feldmann, BGB, 2. Aufl., § 202 Rdnr. 5).
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Eine nicht vermögenlose GmbH, die gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht wird, bleibt nach Auffassung des BGH trotz der Löschung weiterhin als Rechtssubjekt existent; mangels eines Vertretungsorgans ist die Gesellschaft jedoch geschäfts- und prozeßunfähig (BGHZ 5 S. 264; 75 S. 178, 182 = DB 1980 S. 73; BGH DB 1986 S. 111 = NJW 1985 S. 2469).
- BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78
Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Eine nicht vermögenlose GmbH, die gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht wird, bleibt nach Auffassung des BGH trotz der Löschung weiterhin als Rechtssubjekt existent; mangels eines Vertretungsorgans ist die Gesellschaft jedoch geschäfts- und prozeßunfähig (BGHZ 5 S. 264; 75 S. 178, 182 = DB 1980 S. 73; BGH DB 1986 S. 111 = NJW 1985 S. 2469). - BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH NJW 1982 S. 96, 97). - BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78
Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Gegen eine juristische Person, die kein Vermögen hat, und deshalb im Handelsregister gelöscht ist, können grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden; dafür besteht kein anerkennenswertes Interesse der Gläubiger, weil ein Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte (BGHZ 74 S. 212, 213 = DB 1979 S. 1838; BGHZ 105 S. 259, 260 f. = DB 1988 S. 2557). - BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85
Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
Wenn die Gemeinschuldnerin tatsächlich noch Forderungen gegen ihre Alleingesellschafterin und ihren früheren Geschäftsführer hatte, war die Gemeinschuldnerin -- wie schon erwähnt -- zwar weiterhin rechts- und parteifähig; denn eine juristische Person ist nach der Rspr. des BGH erst dann voll beendet und nicht mehr rechts- und parteifähig, wenn sie aufgelöst ist und kein Vermögen mehr besitzt (vgl. BGH NJW-RR 1986 S. 394).
- BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96
Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter …
Richten sich die Gläubigeransprüche nach der VOB/B, waren sie im Zeitpunkt der Klageerhebung verjährt, sofern der Ablauf der Verjährungsfrist nicht wegen zwischenzeitlicher Löschung des Unternehmens im Handelsregister gemäß § 203 BGB eine ausreichend lange Zeit gehemmt war (vgl. BGHZ 74, 212, 213; 105, 259, 260; BAG AP Nr. 2 zu § 203 BGB; OLG Hamm NJW-RR 1990, 477, 478).