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   OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89   

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https://dejure.org/1989,5625
OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89 (https://dejure.org/1989,5625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1989 - 11 U 102/89 (https://dejure.org/1989,5625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 11 U 102/89 (https://dejure.org/1989,5625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Im Handelsregister gelöschte GmbH; Wiedereintragungsfähiges Rechtssubjekt; Verjährungshemmung wegen rechtlicher Hindernisse; Verjährungshemmung wegen höherer Gewalt ; Realisierbarkeit der Rechtsverfolgung; Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 202 Abs. 1, § 203 Abs. 2; BGB § 203 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 477
  • DB 1990, 1226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Gegen eine juristische Person, die kein Vermögen hat, und deshalb im Handelsregister gelöscht ist, können grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden; dafür besteht kein anerkennenswertes Interesse der Gläubiger, weil ein Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte (BGHZ 74 S. 212, 213 = DB 1979 S. 1838; BGHZ 105 S. 259, 260 f. = DB 1988 S. 2557).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift bei der GmbH entsprechend angewendet werden kann (offengelassen in BGHZ 105 S. 259, 262).

  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52

    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Wenn auch der Eintritt einer Hemmung nach § 202 Abs. 1 BGB das Vorliegen einer Einrede im technischen Sinne nicht zur Voraussetzung hat, muß doch ein Umstand vorliegen, der den Verpflichteten vorübergehend gegen die Inanspruchnahme schützt (BGHZ 10 S. 310, 311 = DB 1953 S. 904).

    Es genügt nicht, daß der Berechtigte subjektiv zu Recht von einem in Wirklichkeit nicht gegebenen Hindernis ausgeht (BGHZ 10 S. 310 = DB 1953 S. 904; MünchKomm-von Feldmann, BGB, 2. Aufl., § 202 Rdnr. 5).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Eine nicht vermögenlose GmbH, die gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht wird, bleibt nach Auffassung des BGH trotz der Löschung weiterhin als Rechtssubjekt existent; mangels eines Vertretungsorgans ist die Gesellschaft jedoch geschäfts- und prozeßunfähig (BGHZ 5 S. 264; 75 S. 178, 182 = DB 1980 S. 73; BGH DB 1986 S. 111 = NJW 1985 S. 2469).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Eine nicht vermögenlose GmbH, die gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht wird, bleibt nach Auffassung des BGH trotz der Löschung weiterhin als Rechtssubjekt existent; mangels eines Vertretungsorgans ist die Gesellschaft jedoch geschäfts- und prozeßunfähig (BGHZ 5 S. 264; 75 S. 178, 182 = DB 1980 S. 73; BGH DB 1986 S. 111 = NJW 1985 S. 2469).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH NJW 1982 S. 96, 97).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Gegen eine juristische Person, die kein Vermögen hat, und deshalb im Handelsregister gelöscht ist, können grundsätzlich keine vermögensrechtlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden; dafür besteht kein anerkennenswertes Interesse der Gläubiger, weil ein Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte (BGHZ 74 S. 212, 213 = DB 1979 S. 1838; BGHZ 105 S. 259, 260 f. = DB 1988 S. 2557).
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89
    Wenn die Gemeinschuldnerin tatsächlich noch Forderungen gegen ihre Alleingesellschafterin und ihren früheren Geschäftsführer hatte, war die Gemeinschuldnerin -- wie schon erwähnt -- zwar weiterhin rechts- und parteifähig; denn eine juristische Person ist nach der Rspr. des BGH erst dann voll beendet und nicht mehr rechts- und parteifähig, wenn sie aufgelöst ist und kein Vermögen mehr besitzt (vgl. BGH NJW-RR 1986 S. 394).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Richten sich die Gläubigeransprüche nach der VOB/B, waren sie im Zeitpunkt der Klageerhebung verjährt, sofern der Ablauf der Verjährungsfrist nicht wegen zwischenzeitlicher Löschung des Unternehmens im Handelsregister gemäß § 203 BGB eine ausreichend lange Zeit gehemmt war (vgl. BGHZ 74, 212, 213; 105, 259, 260; BAG AP Nr. 2 zu § 203 BGB; OLG Hamm NJW-RR 1990, 477, 478).
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