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   OLG Hamm, 06.11.2015 - II-6 WF 106/15   

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https://dejure.org/2015,54223
OLG Hamm, 06.11.2015 - II-6 WF 106/15 (https://dejure.org/2015,54223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2015 - II-6 WF 106/15 (https://dejure.org/2015,54223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2015 - II-6 WF 106/15 (https://dejure.org/2015,54223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes; Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen durch den berufsmäßigen Verfahrensbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15
    Ihr ist dagegen nicht zu entnehmen, dass mit der nunmehr vorgenommenen Verweisung hinsichtlich der Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistand auf § 168 FamFG ausdrücklich die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB für diesen nicht gelten sollte (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).
  • AG Tecklenburg, 11.03.2015 - 20 F 6/10
    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 24.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tecklenburg vom 11.03.2015 (AZ: 20 F 6/10) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15
    In solchen Fällen ist auf die Beendigung der Tätigkeit abzustellen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1611).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 21 WF 169/14

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15
    Allerdings ist § 168 FamFG nach Ansicht des Senats so auszulegen, dass sämtliche Vorschriften der §§ 1835 ff. BGB und damit auch § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB im Verfahren nach § 168 BGB zur Anwendung gelangen sollen (so im Ergebnis auch Keidel- Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 168 Rdnr. 18; a.A. OLG Köln FamRB 2015, 253).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von

    Andere Oberlandesgerichte bejahen eine entsprechende Anwendung des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands anders behandeln wollte als den des berufsmäßigen Betreuers oder Vormunds (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris; OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).

    e) Ob für den Fristbeginn der Ausschlussfrist auf das Entstehen des Vergütungsanspruchs mit Aufnahme der Tätigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18) oder auf deren Ende (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 29 zur Betreuervergütung; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 Rn. 11, juris für die Vergütung des Verfahrensbeistands) abgestellt wird, kann hier offen bleiben.

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 495/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    Da auch der berufsmäßige Verfahrensbeistand eine pauschalierte, vom konkreten Arbeitseinsatz losgelöste Vergütung erhalte, beginne die Ausschlussfrist für ihn erst mit Beendigung der Verfahrensbeistandschaft zu laufen (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772, 773; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris Rn. 11; Felix Rpfleger 2016, 189, 198).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 496/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    Da auch der berufsmäßige Verfahrensbeistand eine pauschalierte, vom konkreten Arbeitseinsatz losgelöste Vergütung erhalte, beginne die Ausschlussfrist für ihn erst mit Beendigung der Verfahrensbeistandschaft zu laufen (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772, 773; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris Rn. 11; Felix Rpfleger 2016, 189, 198).
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