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OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 766, 767; BGB § 1191
Vollstreckung aus einer zur Kaufpreisfinanzierung bestellten Grundschuld - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
ZPO §§ 766, 767; BGB § 1191
Vollstreckung aus einer zur Kaufpreisfinanzierung bestellten Grundschuld vor Eigentumsumschreibung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Beschränkte Zweckerklärung und Grundchuldvollstreckung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 29.07.1998 - 6 T 474/98
- OLG Hamm, 07.01.1999 - 15 W 444/98
Papierfundstellen
- Rpfleger 1999, 231
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.2016 - V ZB 13/15
Grundbucheintragung einer Grundschuld: Prüfungsumfang des Grundbuchrechtspflegers …
Daneben kann bereits in diesem Stadium eine (zweite) Sicherungsabrede zwischen dem Grundschuldgläubiger und dem Käufer hinsichtlich der späteren Verwendung der Grundschuld getroffen werden, oder es wird geregelt, dass der Käufer nach Vertragsabwicklung in die bestehende Sicherungsabrede eintritt (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, DNotI-Report 1999, 50, 51;… BeckNotar-HdB/Everts, 6. Aufl., A I Rn. 274 f.;… Gaberdiel/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl., Rn. 704 ff.; Schramm, ZNotP 1998, 363 ff.). - BGH, 26.06.2001 - XI ZR 330/00
Zweckerklärung einer Grundschuld
Das gilt unabhängig davon, ob man in einer solchen Absprache eine sog. vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung sieht (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1991 - VI ZR 241/90, WM 1991, 1097, 1099 f.; OLG Köln NJW-RR 1995, 576; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 941, 942) oder ihr - als Einschränkung der schuldrechtlichen Zweckbindung - ausschließlich materiellrechtliche Bedeutung beimißt (vgl. OLG Hamm JurBüro 1999, 382, 383). - OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06
Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer …
Zwar trifft zu, dass der Kläger die mangelnde Fälligkeit der gesicherten Forderungen nicht mit der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO, sondern nur im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend machen kann (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1999, 382ff.). - OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 154/11
Grundschuldbestellung für Bankdarlehen: Unwirksamkeit einer formularmäßig …
Es ist daher banküblich, dass in derartigen Fällen keine weite Zweckerklärung Platz greifen kann, oder, dass zumindest eine Bedingung dahin gehend formuliert wird, dass eine weite Sicherungsabrede erst dann Wirkung entfalten kann, wenn der Eigentumswechsel vollzogen ist (…vgl. hierzu Epp in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Band II, 4. Aufl. 2011, § 94, Rdn. 338 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.1999 - 15 W 444/98 -, zitiert nach Juris).