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   OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18   

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https://dejure.org/2019,16040
OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18 (https://dejure.org/2019,16040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2019 - 5 UF 137/18 (https://dejure.org/2019,16040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 5 UF 137/18 (https://dejure.org/2019,16040)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 820
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.03.1998 - 2 UF 464/97
    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Aber auch schon nach einmaligen Ausbleiben des Scheidungsgegners kann eine Ehe auch ohne seine Anhörung geschieden werden, wenn er durch sein gesamtes Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er Vorladungen des Gerichts nicht Folge leistet und an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht interessiert ist (OLG Hamm, FamRZ 1998, 1123).
  • BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92

    Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Überdies ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass die Ehefrau bei ihrer persönlichen Anhörung durch den Tatrichter in der Lage gewesen wäre, die Bekundungen des Ehemannes über die Trennungszeit der Parteien und die Zerrüttung der Ehe in Frage zu stellen und ihre Anhörung zu einer anderen, ihr günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BGH FamRZ 1994, 434).
  • OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99

    Entscheidung im Ehescheidungsverfahren bei Abwesenheit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Ein weiterer Ausnahmefall wird dann angenommen, wenn ein Beteiligter mehreren Terminen unentschuldigt fernbleibt, so dass die Vermutung nahe liegt, er wolle den Fortgang des Verfahrens sabotieren oder sei zumindest an einer baldigen Beendigung nicht interessiert, und der Sachverhalt im Übrigen ausreichend geklärt ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1159).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 5 UF 260/08

    Ehescheidung nach türkischem Recht: Verzicht des Familiengerichts auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Ein solcher Ausnahmefall ist nach Ansicht des OLG Frankfurt etwa dann anzunehmen, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Ehegatten bei ihrer persönlichen Anhörung durch das Gericht in der Lage wären, die Zerrüttung der Ehe nachzuweisen bzw. die Begründung des einen Ehegatten über die Zerrüttung der Ehe und die endgültige Abwendung von dem anderen Ehegatten überzeugend in Frage zu stellen (OLG Frankfurt, 11.2.2009 5 UF 260/08, FamRBint 2010, 3).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Zutreffend führt das Familiengericht insoweit aus, dass die Antragsgegnerin, die ausweislich des Attestes vom 05.06.2018 bereits seit diesem Zeitpunkt und nach ihrem Vorbringen andauernd bis mindestens zum 04.07.2018 verhandlungsunfähig gewesen sein will, sich rechtzeitig Kenntnis über die Modalitäten einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Verhandlungsunfähigkeit hätte verschaffen müssen und ggf. rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin beim Familiengericht um einen entsprechenden Auftrag an das Gesundheitsamt bitten müssen (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 2 B 69/16 - , juris).
  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 1 UF 179/98

    Feststellung über das Scheitern einer Ehe aufgrund objektiver Umstände;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18
    Eine Verpflichtung des Gerichts, die Ehegatten anzuhören, besteht nicht ausnahmslos, weil § 128 FamFG nur eine Sollvorschrift normiert (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1090 zu § 613 ZPO a.F.).
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