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   OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18   

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OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18 (https://dejure.org/2021,1167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2021 - 18 U 109/18 (https://dejure.org/2021,1167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 18 U 109/18 (https://dejure.org/2021,1167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Maklercourtage trotz teilweiser Unwirksamkeit des Maklerauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerungsklausel in einem Maklervertrag trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertrag trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam (IMR 2021, 376)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 441
  • NZM 2021, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.2012 - III ZR 62/11

    Maklervertrag: Voraussetzungen eines eindeutigen Provisionsverlangens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Zum anderen ist es gerechtfertigt, die Grundsätze, nach denen ein stillschweigender Maklervertragsabschluss bejaht wird (BGH, Urt. vom 3.5.2012, Az. III ZR 62/11), zumindest entsprechend anzuwenden: Der Kläger hatte - wenn auch im Rahmen eines teilweise unwirksamen und möglicherweise mit Ablauf des 31.12.2015 beendeten - Maklervertrags unmissverständlich auf sein Courtageverlangen (in Höhe von 4, 76 % (brutto)) hingewiesen.
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Nicht erforderlich ist, dass der Kläger selbst auch eine mehrfache Verwendung plante (BGH NJW 2010, S. 1131; Beschl. vom 23.8.2016, Az. VIII ZR 23/16, NJW-RR 2017, S. 137).
  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Dazu ist es im vorliegenden Fall nicht gekommen, weil die Differenz zwischen dem "Wunschpreis" von 570.000,00 EUR zu den erzielten 520.000,00 EUR bei unter 10 % liegt und nichts dafür ersichtlich ist, dass sich der abgeschlossene Vertrag als ein "wirtschaftlich anderer darstellt, als der nach dem Maklervertrag nachzuweisende" (BGH, Urt. vom 6.2.2014, Az. III ZR 131/13, iuris Tz. 21, NJW-RR 2014, S. 1272).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Die Bezifferung von Verkaufserlösen stellt grundsätzlich nur eine Größenordnung dar, die im Regelfall nicht "punktgenau" realisiert werden kann (Hamm/Schwerdtner, a.a.O., Rn. 460; BGH, Urt. vom 25.2.1999, Az. III ZR 191/98, NJW 1999, S. 1255, iuris Tz. 13).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 40/19

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Hingegen wäre die Verlängerungsklausel in einem sog. einfachen Makleralleinauftrag unbedenklich (BGH, Urt. vom 28.5.2020, Az. I ZR 40/19, Tz. 40ff.).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1989 - 18 U 199/88
    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Will ein Maklerkunde nur im Fall der Erzielung eines bestimmten Betrags Courtage zahlen, muss er dies ausdrücklich zum Gegenstand des Maklervertrags machen (Hamm/Schwerdtner, a.a.O., Rn. 461; OLG Hamm, Az. 18 U 199/88).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Das betrifft die sog. Verweisungsklausel (Ziff. 4. b)) sowie Ziff. 8. S. 1 des Maklervertrags, die eine (Schadens-)Ersatzverpflichtung des Maklerkunden bestimmt, weil solche Regelungen nur individualvertraglich vereinbart werden können (BGH, Urt. vom 27.3.1991, Az. IV ZR 90/90, NJW 1991, S. 1679; Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 652 Rn. 83).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05

    Maklerprovision: Besichtigung des Objekts mit einem Kaufinteressenten als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Es liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 AGBG) vor, weil sich der Maklerkunde mit der Beauftragung eines Maklers nach der gesetzlichen Konzeption des § 652 Abs. 1 BGB nicht der Möglichkeit begibt, selbst nach Vertragsmöglichkeiten zu suchen und solche wahrzunehmen, ohne sich dadurch dem Makler gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen, und weil der Makler eine Provision nur verdient, wenn eigene Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum beabsichtigten Hauptvertrag führt (OLG Karlsruhe, Az. 15 U 60/05, NJW-RR 2008, S. 725).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Der Vortrag des Beklagten, wonach sich die Eigentümerin unter neuer Beurteilung der Marktsituation erst in 2016 zum Verkauf zu einem Preis von lediglich 520.000,00 EUR entschieden habe, nachdem ein erster Verkauf Ende 2015 rückabgewickelt worden sei, stünde der Kausalität einer Nachweisleistung allenfalls dann entgegen, wenn diese Nachweisleistung bereits vor dem Ende 2015 vorgenommenen Verkauf an Dritte erfolgt wäre und wenn nach der Rückabwicklung dieses Verkaufs alsdann die neuerliche Kontaktaufnahme von C oder G-### ausgegangen wäre (BGH, Urt. vom 16.5.1990, IV ZR 337/88, MDR 1990, S. 906f., Tz. 23; Urt. vom 23.11.2006, Az. III ZR 52/06, NJW-RR 2007, Tz. 15).
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18
    Dazu ist es im vorliegenden Fall nicht gekommen, weil die Differenz zwischen dem "Wunschpreis" von 570.000,00 EUR zu den erzielten 520.000,00 EUR bei unter 10 % liegt und nichts dafür ersichtlich ist, dass sich der abgeschlossene Vertrag als ein "wirtschaftlich anderer darstellt, als der nach dem Maklervertrag nachzuweisende" (BGH, Urt. vom 6.2.2014, Az. III ZR 131/13, iuris Tz. 21, NJW-RR 2014, S. 1272).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

  • OLG Hamm, 12.06.2023 - 18 U 43/22

    Wirksamkeit eines formularmäßigen "qualifizierten Alleinauftrags" betreffend die

    Eine entsprechende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hingegen unwirksam, da es zu den Grundgedanken des Maklerrechts gehört, dass der Auftraggeber - auch bei einem Alleinauftrag des Maklers - nicht gehindert ist, einen Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers abzuschließen, und der Makler eine Provision nur dann verdient, wenn er eine eigene Tätigkeit entfaltet, die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2020 - I ZR 169/19, Rn. 27 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 15.05.1997 - 18 U 189/96, juris Rn. 9; Urteil vom 07.01.2021 - 18 U 109/18, NJW-RR 2021, 441 Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05, NJW-RR 2008, 725, 726).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass von diesem Grundgedanken abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen auch im Verhältnis zu Unternehmern unwirksam sind (OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2021 - 18 U 109/18, NJW-RR 2021, 441 Rn. 50).

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