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   OLG Hamm, 07.02.2018 - 8 U 88/17   

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https://dejure.org/2018,1888
OLG Hamm, 07.02.2018 - 8 U 88/17 (https://dejure.org/2018,1888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2018 - 8 U 88/17 (https://dejure.org/2018,1888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 8 U 88/17 (https://dejure.org/2018,1888)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Nichtigkeitsklage im Kündigungsrechtsstreit zwischen einer Sparkasse und ihrem ehemaligen Vorstand

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Sparkasse war ordnungsgemäß vertreten bei Kündigungsrechtsstreit mit ihrem ehemaligen Vorstand

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtigkeitsklage im Kündigungsrechtsstreit zwischen einer Sparkasse und ihrem ehemaligen Vorstand

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bielefeld, 13.03.2015 - 17 O 100/14

    Fristlose Kündigung eines gerade eingestellten Bankmitarbeiters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2018 - 8 U 88/17
    Mit der Nichtigkeitsklage erstrebt die Sparkasse die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 13.03.2015 in dem Verfahren mit dem Az. 17 O 100/14 LG Bielefeld und die Abweisung der in diesem Verfahren vom ehemaligen Sparkassenvorstand gegen sie erhobenen Klage.

    Als Nichtigkeitsgrund macht die klagende Sparkasse geltend, in dem Verfahren 17 O 100/14 LG Bielefeld nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen zu sein und die Prozessführung auch nicht genehmigt zu haben.

  • LG Bielefeld, 30.06.2017 - 17 O 126/16

    Anforderungen an die Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage gem. § 579 ZPO wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2018 - 8 U 88/17
    Der Senat hat die Berufung der Sparkasse gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, welches die Nichtigkeitsklage mit Urteil vom 30.06.2017 als unzulässig verworfen hatte (Az. 17 O 126/16 LG Bielefeld), zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17

    Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist derzeit beim Senat anhängig (Az. 8 U 88/17).
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