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   OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98   

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https://dejure.org/1999,5006
OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 20 U 113/98 (https://dejure.org/1999,5006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des Versicherungsschutzes von Adoptivkindern; Umfang der Gleichstellung von adoptierten mit leiblichen Kindern hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes; Eintritt des Versicherungsfalls vor der Adoption und damit vor Beginn des Versicherungsschutzes; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 2
    Wechsel eines pflegebedürftigen Kindes in eine private Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB-Pflegetagegeld §§ 2 6; VVG § 2
    Pflegetagegeldversicherung bei Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1332
  • NJW-RR 2001, 1152 (Ls.)
  • VersR 2000, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98

    Ausschluß von Versicherungsfällen vor Versicherungsbeginn verstößt nicht gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98
    Denn was Versicherer und Versicherungsnehmer schon durch ausdrückliche Abrede nicht vereinbaren dürfen, kann auch nicht Gegenstand versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung sein (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

    Eine Abbedingung des § 2 Abs. 2 Satz 2 VVG bzw. des § 2 AVB dahingehend, daß auch der bereits eingetretene Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfaßt werden sollte, würde sich daher als willkürliches persönliches Geschenk der beklagten Versicherung an die Klägerin zu Lasten der Versichertengemeinschaft darstellen und wäre nach alledem gemäß § 138 BGB als nichtig anzusehen (Senat, Urteil vom 30.10.1998, 20 U 85/98).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98
    Verschulden bei Vertragsverhandlungen führt aber auch heute noch regelmäßig, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen (zuletzt BGH in VersR 99, 198) nur zum Ersatz des Vertrauensschadens.
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 115/99

    Ausschluß der Leistungspflicht für zum Zeitpunkt der Adoption eingetretene

    Das Berufungsgericht hat die Abweisung der Hauptanträge bestätigt und den Hilfsanträgen im zuletzt geltend gemachten Umfang stattgegeben (Veröffentlichung des Urteils in NVersZ 1999, 570 = VersR 2000, 441 = r+s 2000, 80).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 20 U 83/11

    Anforderungen an den Nachweis der Unfreiwilligkeit einer Gesundheitsbeschädigung

    Das Gegenteil ist aber bewiesen, wenn - wie im Ergebnis hier - feststeht, dass die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten nicht mit der Realität oder mit objektiven ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.1991, IV ZR 61/90, Zitat nach juris, Tz 6, 7 = RuS 1991, 285; Urteil v. 10.07.1985, IVa ZR 13/84, VersR 1985, 940; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966).

    Da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, genügt für die Annahme, die Vermutung der Unfreiwilligkeit des Unfallereignisses sei widerlegt, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.1993, VI ZR 221/92, NJW-RR 1994, 567; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/98, VersR 1990, 966; OLG Köln a.a.O.; Knappmann a.a.O.).

  • OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06

    Keine Auswirkungen der Vertragsverlängerung einer

    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
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