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   OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09   

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OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09 (https://dejure.org/2009,19806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2009 - 2 Ss 158/09 (https://dejure.org/2009,19806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 2 Ss 158/09 (https://dejure.org/2009,19806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO § 206a; StPO § 260 Abs. 3; StPO § 329
    Verfahrenshindernis; Revisionsinstanz, Berücksichtigung;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts auf ausschließlich in der Berufungsinstanz eingetretene Verfahrenshindernisse

  • Judicialis

    StPO § 206a; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 260 Abs. 3; StPO § 329
    Nachprüfung des Vorliegens von Verfahrenshindernissen in der Revisionsinstanz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09
    Dies folge nicht aus der Funktion der Verfahrenshindernisse, ein weiteres Prozessieren zu vermeiden, da im Revisionsverfahren gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO gerade noch keine Sachentscheidung vorliege ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 16).

    Auch aus dem Regelungszweck der Verfahrensbeschleunigung des § 329 Abs. 1 StPO sei eine derartige Einschränkung der Prüfungskompetenz nicht herzuleiten, da die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung bereits durch das Unterbleiben einer zweiten Sachprüfung eingetreten sei ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 17).

    Im Gegensatz zu unzulässigen Revisionen, bei denen es um eine Abwägung sonstiger Verfahrenshindernisse und der Rechtskraft gehe und daher in erster Instanz übersehende Verfahrenshindernisse unberücksichtigt bleiben könnten ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18 mit Verweis auf BGHSt 16, 115, 119 zu dem Fall einer unzulässigen Revision), bestehe bei zulässigen Rechtsmitteln kein Grund dafür, die vorrangige - von Amts wegen - vorzunehmende Prüfung des Fehlens von Verfahrenshindernissen, die das gesamte Verfahren beträfen, einzuschränken ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Eine solche Dispositionsbefugnis bestehe indes für Verfahrensvoraussetzungen gerade nicht ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).

  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09
    Im Gegensatz zu unzulässigen Revisionen, bei denen es um eine Abwägung sonstiger Verfahrenshindernisse und der Rechtskraft gehe und daher in erster Instanz übersehende Verfahrenshindernisse unberücksichtigt bleiben könnten ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18 mit Verweis auf BGHSt 16, 115, 119 zu dem Fall einer unzulässigen Revision), bestehe bei zulässigen Rechtsmitteln kein Grund dafür, die vorrangige - von Amts wegen - vorzunehmende Prüfung des Fehlens von Verfahrenshindernissen, die das gesamte Verfahren beträfen, einzuschränken ( BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 56/00 -, zitiert nach juris Rn. 18).
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