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   OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08   

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OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08 (https://dejure.org/2009,3325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2009 - 3 Ss 85/08 (https://dejure.org/2009,3325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 3 Ss 85/08 (https://dejure.org/2009,3325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    § 136 StPO
    Qualifizierte Belehrung; Widerspruch; Abwägung; Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, Verwertungsverbot, Unvollständigkeit des Urteils, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 136, 136a, 163a, 268, 273, 274; GG Art. 1; EMRK Art. 6
    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, Verwertungsverbot, Unvollständigkeit des Urteils, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unvollständigkeit des Originalurteils; Begriff des Beschuldigten; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung; Rechtsfolgen des Unterbleibens einer sog. qualifizierten Beschuldigtenbelehrung; Anforderungen an den Antrag der ...

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § 136a; ; StPO § 163a; ; StPO § 268; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; GG Art. 1; ; EMRK Art. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unvollständigkeit des Originalurteils; Begriff des Beschuldigten; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung; Rechtsfolgen des Unterbleibens einer sog. qualifizierten Beschuldigtenbelehrung; Anforderungen an den Antrag der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 Cs 428/06
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Grundsätzlich ist Beschuldigter i.S.d. § 136 StPO derjenige, auf den sich der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden, der sich objektiv in einem Willensakt manifestiert, bezieht (BGHSt 51, 367, 370).

    Die Verwertbarkeit der Aussage ist vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    (a) Ist ein Beschuldigter gem. §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt, nicht jedoch über die Unverwertbarkeit früherer Aussagen, so hat der Verstoß hinsichtlich der anschließenden Aussage jedenfalls kein Gewicht, das dem Gewicht eines Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO entspräche (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

    Diese - im Fall des 4. Strafsenats gegensätzlichen Belehrungen zur Aussage- und Wahrheitspflicht (vgl. § 57 und § 136 StPO) haben ein anderes Gewicht als die bloße einmalige (wenn auch verspätete) ordnungsgemäße Belehrung (vgl. dazu Mikolajczyk ZIS 2007, 565, 567), denn dort stand - anders als hier - noch im Raume, dass der Vernommene zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet gewesen sei.

    Sie ist vielmehr ein von der Rechtsprechung entwickeltes Instrument zur Heilung vorangegangener, fortwirkender Verfahrensverstöße (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt).

  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Das wäre - da der Angeklagte nunmehr wusste, dass er keine Angaben machen muss - nur dann der Fall, wenn er wegen der fehlenden Kenntnis von der Unverwertbarkeit seiner früheren Äußerungen davon ausging, ein Schweigen sei ohnehin sinnlos, weil er davon ausging, eine frühere, unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der Welt schaffen zu können (BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

    Die Verwertbarkeit der Aussage ist vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    (a) Ist ein Beschuldigter gem. §§ 163a Abs. 4, 136 Abs. 1 S. 2 StPO belehrt, nicht jedoch über die Unverwertbarkeit früherer Aussagen, so hat der Verstoß hinsichtlich der anschließenden Aussage jedenfalls kein Gewicht, das dem Gewicht eines Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO entspräche (BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131).

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

    In der jüngsten Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 (4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131) wird nunmehr im Rahmen der Abwägung zusätzlich (sogar "maßgeblich") darauf abgestellt, ob der Beschuldigte annahm, von seinen vor der Beschuldigtenvernehmung gemachten Angaben nicht mehr abrücken zu können.

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits früher entschieden, dass ein Geständnis, das der Angeklagte vor der Polizei nach ordnungsgemäßer Belehrung (§§ 163 a Abs. 4, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) abgelegt hat, auch dann bei der Urteilsfindung verwertet werden darf, wenn er in einer früheren Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft inhaltsgleiche Angaben ohne Belehrung gemacht hat (BGHSt 22, 129, 134 f.; so auch: Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 136 Rdn. 9).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 129 ist - entgegen der Ansicht der Revision und Ansichten in der Literatur (Neuhaus NStZ 1997, 312, 314) - auch nicht nach der Entscheidung BGHSt 38, 214 ff. ohne Wert.

    Dies war in BGHSt 22, 129 offen gelassen worden.

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    diese Vorschrift, welche regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht (BGHSt 38, 214, 220 ff.; BGHSt 47, 172, 173.; BGH Beschl. v. 18.10.2005 -1 StR 114/05 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 47), liegt mithin nicht vor.

    Die Entscheidung BGHSt 22, 129 ist - entgegen der Ansicht der Revision und Ansichten in der Literatur (Neuhaus NStZ 1997, 312, 314) - auch nicht nach der Entscheidung BGHSt 38, 214 ff. ohne Wert.

    Von dem Erfordernis einer qualifizierten Belehrung und dem Nichtgenügen einer "einfachen" Belehrung zur Verwertung späterer Aussagen ist in BGHSt 38, 214 hingegen nicht die Rede, denn in dieser Entscheidung ging es um die Verwertbarkeit der unbelehrt gemachten Aussage des Beschuldigten (nicht - wie hier - um die Verwertbarkeit einer nach Belehrung gemachten Aussage).

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Grundsätzlich ist der Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen (BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NJW 2007, 2501 m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf es deshalb ebenfalls der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGH NJW 2007, 2647, 2648; BGH NStZ 2007, 53, 54), welche hier nicht vorliegt.

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    (2) Die Angaben, die der Angeklagte in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung gemacht hat, könnten überhaupt nur dann unverwertbar sein, wenn der Belehrungsverstoß bei der ersten Vernehmung in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung noch fortwirkte (vgl. BGH NStZ 1988, 419, 420; ebenso zum vergleichbaren Fall eines Verstoßes gegen § 136a StPO in einer früheren Vernehmung: BGH NStZ 2001, 551), wenn also die zweite Aussage letztlich "aufgrund" des Verfahrensverstoßes bei der ersten Aussage erlangt worden wäre (vgl. Gleß in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 107 i. V. m. § 136a Rdn. 75).

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Die maßgebliche Information über den Inhalt der Urteilsformel ergibt sich ohnehin aus ihrer protokollierten Verkündung §§ 268 Abs. 2 S. 1, 273 Abs. 1, 274 StPO, vgl. BGH Urt. v. 11.11.1998 - 5 StR 325/98 - insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).

    Damit wurde auch die Revisionsbegründungsfrist - da mit der letzten Zustellung nunmehr Ausfertigung und Originalurteil übereinstimmten - wirksam in Lauf gesetzt (vgl. BGH Urt. v. 11.11.1998 - 5 StR 325/98 - insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 80/01

    Fortwirkung des Einsatzes verbotener Vernehmungsmethoden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    (2) Die Angaben, die der Angeklagte in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung gemacht hat, könnten überhaupt nur dann unverwertbar sein, wenn der Belehrungsverstoß bei der ersten Vernehmung in der förmlichen Beschuldigtenvernehmung noch fortwirkte (vgl. BGH NStZ 1988, 419, 420; ebenso zum vergleichbaren Fall eines Verstoßes gegen § 136a StPO in einer früheren Vernehmung: BGH NStZ 2001, 551), wenn also die zweite Aussage letztlich "aufgrund" des Verfahrensverstoßes bei der ersten Aussage erlangt worden wäre (vgl. Gleß in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 107 i. V. m. § 136a Rdn. 75).

    Grundsätzlich hat der Revisionsführer im Rahmen der Verfahrensrüge in Fällen, in denen es um die Verwertung fehlerhaft erlangter Aussagen geht, auch die Vernehmungssituation und ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Vernommenen zu schildern (BVerfG NStZ 2002, 487, 488; BGH NStZ 2001, 551).

  • AG München, 14.04.1999 - 845 Ls 267 Js 237818/98
    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Wenn sich der Angeklagte in Ermangelung eines Hinweises auf die Unverwertbarkeit seiner bisherigen Angaben bei der weiteren Vernehmung seiner Entscheidungsmöglichkeit über das "Ob" und "Wie" seiner Aussage nicht bewusst war, greife ein Verwertungsverbot, wenn der Angeklagte davon ausgehe, dass ihm ein Schweigen nichts nütze, weil ohnehin bereits alles gesagt sei (LG Dortmund NStZ 1997, 356, 358; vgl. auch: LG Bad Kreuznach StV 1994, 293; LG Bamberg NStZ-RR 2006, 311 LS; AG München StV 2001, 501;Erb in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 163a Rdn. 21b m.w.N.; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27; Neuhaus NStZ 1997, 312, 315; Roxin JR 2008, 16, 18 f.).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (3. Strafsenat) in NJW 2007, 3138 macht zudem deutlich, dass eine einfache Belehrung nach vorheriger unzulässiger Beweisgewinnung auch nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann nicht ausreicht, wenn weitere Umstände hinzutreten, die in dem Beschuldigten bei der Vernehmung nach ordnungsgemäßer (einfacher) Belehrung den Eindruck erwecken, dass die rechtswidrig erlangten Beweise ohnehin gegen ihn verwendet werden können (im konkreten Fall war es so, dass ein Polizeibeamter dem Beschuldigten gegenüber die rechtswidrig erlangten Beweise als gerichtsverwertbar bezeichnet hatte).
  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

  • OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 1 Ws 165/97
  • LG Bamberg, 08.06.2006 - 3 Ns 111 Js 10338/05
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 283/08

    Kompensation einer fünfmonatigen Verfahrenslücke nach Revisionsbegründung

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 326/08

    Unzulässige Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (fehlende

  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00

    Einzelfall fehlerhafter Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung bei Totschlag

  • LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • OLG Köln, 15.10.1979 - 1 Ss 598/79

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO)

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

  • OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04

    Verteidigerkonsultation; Belehrung; fehlende Belehtung; Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

  • EGMR, 30.06.2008 - 22978/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Fortwirkung von Verstößen gegen die

  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    bestehenden Tatverdachts, der sich darauf gründete, dass ihn seine Ehefrau gegenüber der Polizei einer Trunkenheitsfahrt bezichtigt hatte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 Ss 85/08 = NStZ-RR 2009, 283 = StV 2010, 5), die Wohnung des Betr.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Bei einer solchen Abwägung kommt es entscheidend auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes, das Interesse an der Sachaufklärung sowie das Aussageverhalten des betroffenen Beschuldigten im gesamten Verfahren an (vgl. BGHSt 53, 112; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283).
  • LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18

    Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde anderenfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Vernehmung des Beschuldigten geschritten wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 3 Ss 85/08 in NStZ-RR 2009, 283; BGH Urteil vom 03.07.2007, Az. 1 StR 3/07 in NJW 2007, 2706).
  • AG Gelnhausen, 12.02.2014 - 48 Ds 4475 Js 19703/13

    Ein Verstoß gegen die Pflicht einer qualifizierten Beschuldigtenbelehrung kann zu

    In solchen Fällen ist die Verwertbarkeit vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283 ff.).
  • OLG Jena, 05.03.2019 - 1 OLG 161 SsBs 13/19

    Aufhebung des Urteils führender Sachmangel des Urteilstenors bei Widerspruch

    Verbindlich ist vielmehr allein die in der Hauptverhandlung verkündete Urteilsformel (BGH, Urt. v. 11.11.1998, Az. 5 StR 325/98; OLG Hamm, Beschl. v. 07. Mai 2009, Az. 3 Ss 85/08, bei juris), die hier ausweislich des Protokolls in der Hauptverhandlung vom 30.10.2018 und abweichend von der schriftlichen Urteilsfassung dahin lautet, dass der Betroffene "in Verbindung mit dem Schuldspruch aus dem Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei vom 11.05.2017, Az. TH 9903 - 0232 90 - 17/0" verurteilt worden sei.
  • AG Gelnhausen, 12.02.2014 - 48 Ds

    Ein Verstoß gegen die Pflicht einer qualifizierten Beschuldigtenbelehrung kann zu

    In solchen Fällen ist die Verwertbarkeit vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283 ff. ).
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