Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
§ 136 StPO
Qualifizierte Belehrung; Widerspruch; Abwägung; Beweisverwertungsverbot - openjur.de
Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, Verwertungsverbot, Unvollständigkeit des Urteils, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 136, 136a, 163a, 268, 273, 274; GG Art. 1; EMRK Art. 6
Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung, Verwertungsverbot, Unvollständigkeit des Urteils, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Unvollständigkeit des Originalurteils; Begriff des Beschuldigten; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung; Rechtsfolgen des Unterbleibens einer sog. qualifizierten Beschuldigtenbelehrung; Anforderungen an den Antrag der ...
- Judicialis
StPO § 136; ; StPO § 136a; ; StPO § 163a; ; StPO § 268; ; StPO § 273; ; StPO § 274; ; GG Art. 1; ; EMRK Art. 6
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Unvollständigkeit des Originalurteils; Begriff des Beschuldigten; Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung; Rechtsfolgen des Unterbleibens einer sog. qualifizierten Beschuldigtenbelehrung; Anforderungen an den Antrag der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 39 Cs 428/06
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 283
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18
Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum
bestehenden Tatverdachts, der sich darauf gründete, dass ihn seine Ehefrau gegenüber der Polizei einer Trunkenheitsfahrt bezichtigt hatte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 Ss 85/08 = NStZ-RR 2009, 283 = StV 2010, 5), die Wohnung des Betr. - OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13 Bei einer solchen Abwägung kommt es entscheidend auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes, das Interesse an der Sachaufklärung sowie das Aussageverhalten des betroffenen Beschuldigten im gesamten Verfahren an (vgl. BGHSt 53, 112; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283).
- AG Gelnhausen, 12.02.2014 - 48 Ds 4475 Js 19703/13
Ein Verstoß gegen die Pflicht einer qualifizierten Beschuldigtenbelehrung kann zu …
In solchen Fällen ist die Verwertbarkeit vielmehr durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 283 ff.). - LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl
Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde anderenfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Vernehmung des Beschuldigten geschritten wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 3 Ss 85/08 in NStZ-RR 2009, 283; BGH Urteil vom 03.07.2007, Az. 1 StR 3/07 in NJW 2007, 2706). - OLG Jena, 05.03.2019 - 1 OLG 161 SsBs 13/19
Aufhebung des Urteils führender Sachmangel des Urteilstenors bei Widerspruch …
Verbindlich ist vielmehr allein die in der Hauptverhandlung verkündete Urteilsformel (…BGH, Urt. v. 11.11.1998, Az. 5 StR 325/98; OLG Hamm, Beschl. v. 07. Mai 2009, Az. 3 Ss 85/08, bei juris), die hier ausweislich des Protokolls in der Hauptverhandlung vom 30.10.2018 und abweichend von der schriftlichen Urteilsfassung dahin lautet, dass der Betroffene "in Verbindung mit dem Schuldspruch aus dem Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei vom 11.05.2017, Az. TH 9903 - 0232 90 - 17/0" verurteilt worden sei.