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   OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19727
OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 1 RVs 16/16 (https://dejure.org/2016,19727)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, besondere Ermächtigung

  • Burhoff online

    Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, Pflichtverteidiger

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungsbeschränkung durch (vormals formular-bevollmächtigten) Pflichtverteidiger: Nein, wenn er nichts neues vorlegt!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 2; StPO § 329 Abs. 2
    Rechtsmittelbeschränkung; Vollmacht; Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 2 ; StPO § 329 Abs. 2
    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelrücknahme: Ausdrückliche Ermächtigung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundsätzlich nur rechtsmittelbezogene Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO ausreichend

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 41/15
  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Die in der Berufungshauptverhandlung vom Verteidiger gemäß § 318 StPO erklärte Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung ist unwirksam, da dem Verteidiger zur nachträglichen Beschränkung eines Rechtsmittels - hier: der Berufung nach Ablauf der Begründungsfrist des § 317 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 514/07 -, juris m.w.N.) - die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung fehlte.

    Dies genügt vorliegend für eine hinreichende Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO jedoch selbst dann nicht, wenn - was der Senat bezweifelt - die Auffassung des Verteidigers zuträfe, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger erfolgte Niederlegung des Wahlmandats hier nur beschränkt erfolgt und die Wirksamkeit der vorgenannten Befugnis hiervon unberührt geblieben sei (allg. zum Erlöschen von Ermächtigung bzw. Vertretungsvollmacht bei Niederlegung des Wahlmandats vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O.; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 36 m.w.N.).

  • KG, 08.01.2015 - 4 Ws 128/14

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch den Verteidiger, ausdrückliche

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht nur bzw. erst für ein Berufungsverfahren oder nur bzw. erst zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.01.2015 - 4 Ws 128/14 -, juris; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 32, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 5 RVs 11/14

    Schriftliche Vollmacht des Pflichtverteidigers zur Vertretung des abwesenden

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
    Dies genügt vorliegend für eine hinreichende Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO jedoch selbst dann nicht, wenn - was der Senat bezweifelt - die Auffassung des Verteidigers zuträfe, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger erfolgte Niederlegung des Wahlmandats hier nur beschränkt erfolgt und die Wirksamkeit der vorgenannten Befugnis hiervon unberührt geblieben sei (allg. zum Erlöschen von Ermächtigung bzw. Vertretungsvollmacht bei Niederlegung des Wahlmandats vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O.; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30; Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186; Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7; Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 RVs 46/16

    Berufungshauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Vertretungsvollmacht;

    Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht nur bzw. erst für ein Berufungsverfahren oder nur bzw. erst zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016 - III-1 RVs 16/16 - KG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 Ws 128/14 -, juris; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 302, Rn. 32, m.w.N.).
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