Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abänderung von rechtskräftigen Senatsentscheidungen, Gegenvorstellung, Anhörungsrüge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 10.04.2018 - 1 VAs 20/18
- OLG Hamm, 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99
Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
- BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im …
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07
Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter …
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290). - BGH, 05.05.2011 - 2 ARs 134/11
Unzulässige Beschwerde / Anfechtung
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Das Schweigen über die Frage der Zulassung, deren Voraussetzungen nach § 29 Abs. 2 EGGVG der Senat von Amts wegen zu prüfen hatte, ist als Nichtzulassung anzusehen, die ihrerseits unanfechtbar ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2; BGH, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 2 ARs 134/11 -, Rn. 1, juris). - KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14
Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18
Das Kammergericht Berlin hat hierzu mit Beschluss vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 -, Rn. 2, juris, ausgeführt:.
- OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19
Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im …
Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris). - OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18
Unzulässigkeit einer Richterablehnung nach Erlass einer Entscheidung ohne …
Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33 a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris). - OLG Hamm, 25.06.2020 - 1 VAs 25/20 Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16. April 2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07. Juni 2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).
- OLG Hamm, 02.07.2021 - 1 VAs 29/21
Grundsätzlich keine erneute Sachentscheidung durch den Senat Erfolglose …
Ein im Rahmen der Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG nicht vorgesehener Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs entsprechend § 33a StPO wäre nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (vgl. KG, Beschluss vom 16.04.2014 - 4 VAs 5/14 - Senat, Beschluss vom 07.06.2018 - III-1 VAs 20/18 -, jew. zit. n. juris).