Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.07.2011 - I-22 U 25/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung bei Kenntniserlangung des Käufers von Mängeln trotz Möglichkeit des Widerrufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung bei Kenntniserlangung des Käufers von Mängeln trotz Möglichkeit des Widerrufs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Aufklärungspflicht, wenn dem Käufer Mängel bekannt sind!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Keine Aufklärungspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arglistiges Verschweigen: Bis zu welchem Zeitpunkt muss Mangelkenntnis vorliegen? (IMR 2011, 1021)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1711
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2011 - 22 U 25/11
Ohnehin wäre im Falle einer konkludenten und damit gem. § 311b Abs. 1 BGB formnichtigen eigenen Annahmeerklärung der Kläger für den Zeitpunkt der Mangelkenntnis im Sinne von § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann erst auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kläger im Grundbuch, mit der eine etwaige Formnichtigkeit geheilt worden wäre, abzustellen, wenn die Kläger um die Formnichtigkeit gewusst hätten (vgl. BGH, Urt. v. 03.03.1989, V ZR 212/87, juris, Tz. 9, NJW 1989, 2050).