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   OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18   

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https://dejure.org/2018,44350
OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18 (https://dejure.org/2018,44350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2018 - 3 Ws 335/18 (https://dejure.org/2018,44350)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2018 - 3 Ws 335/18 (https://dejure.org/2018,44350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Krisenintervention; Anrechnung; Unterbringungsdauer

  • rechtsportal.de

    Anrechnung der Dauer der Krisenintervention nach § 67h StGB auf die vollzogene Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung einer Krisenintervention auf Unterbringungsdauer in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10

    Krisenintervention als Vollstreckung einer Maßregel; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18
    § 67h StGB stellt insoweit keine eigenständige Maßnahme dar, sondern erlaubt lediglich eine unselbständige Vollstreckungsmöglichkeit der Maßregel nach § 63 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 ARs 293/10 -, NJW 2011, 163).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18
    Da es sich bei der Krisenintervention somit um die Vollstreckung der Maßregel des § 63 StGB handelt, ist die Zeit der Krisenintervention auf die Dauer der vollzogenen Unterbringung im o.g. Sinne anzurechnen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 - juris, Rdnr. 25).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 3 Ws 866/19

    Verzögerung der Überprüfungsfrist des § 67e StGB

    Einzurechnen sind hingegen Zeiten der Krisenintervention (Senat, Beschluss vom 25. April 2019 - 3 Ws 222/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 Ws 104/18 BeckRS 2018, 7259; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 Ws 335/18).

    Denn die Krisenintervention nach § 67h StGB dient anders als der Vollzug des Haftbefehls gerade der sofortigen erneuten Behandlung, weshalb § 67h Abs. 1 Satz 1 StGB auch ausdrücklich davon spricht, dass die Unterbringung "wieder in Vollzug" gesetzt wird (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 Ws 335/18 NStZ-RR 2019, 127; zum "Zweck" der Krisenintervention im Sinne von § 67h Abs. 2 StGB auch Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, 67h Rn. 2, 8; Schneider NStZ 2007, 441, 442).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 7 Ws 220/23

    Berechnung der Unterbringungsdauer im Sinne von § 67d Abs. 6 S. 2 und S. 3 StGB

    Ergänzend stellt der Senat ausdrücklich klar, dass für die Berechnung der Unterbringungsdauer im Sinne von § 67d Abs. 6 S. 2 und S. 3 StGB im Falle einer zwischenzeitlichen Aussetzung der Vollstreckung die einzelnen Zeiten seit Beginn der Unterbringung gemäß § 63 StGB - einschließlich der Zeiten der Unterbringung im Rahmen einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB - einzubeziehen sind (Peglau jurisPR-StrafR 25/2016 Anm. 2; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger/Pollähne StGB, 6. Auflage 2023, § 67d Rn 60, Fn 60; MüKo-Veh StGB, 4. Auflage 2020, § 67d Rn 6 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 Ws 335/18 [in Bezug auf die Krisenintervention]; a.A. LG Marburg, Beschluss vom 2. September 2016 - 11 StVK 183/16 = BeckRS 2016, 17292).
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