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   OLG Hamm, 07.10.2016 - I-32 SA 62/16   

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https://dejure.org/2016,37976
OLG Hamm, 07.10.2016 - I-32 SA 62/16 (https://dejure.org/2016,37976)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2016 - I-32 SA 62/16 (https://dejure.org/2016,37976)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - I-32 SA 62/16 (https://dejure.org/2016,37976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 I Nr. 3; ZPO § 36 I Nr. 3
    Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; allgemeiner Gerichtsstand; besonderer Gerichtsstand

  • rechtsportal.de

    ZPO § 29 I Nr. 3 ; ZPO § 36 I Nr. 3
    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Beklagter mit allgemeinem Gerichtsstand: Zuständigkeitsbestimmung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Beklagte und kein gemeinsamer Gerichtsstand! Und jetzt? (IBR 2017, 62)

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 329
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 32 Sa 5/12

    Verfahrensrecht - Unterschiedliche Gerichtsstände: Örtliche Zuständigkeit?

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
    Zum anderen ist der Senat im Bestimmungsverfahren nicht an Parteianträge gebunden (Senat, Beschl. v. 13.02.2012 - 32 Sa 5/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 8, Münchener Kommentar/ Patzina, 5. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 31).

    § 33 Abs. 1 ZPO begründet ist und für die widerbeklagten Streitgenossen kein gemeinschaftlicher allgemeiner Gerichtsstand besteht (vgl. nur: Senat, Beschl. v. 13.02.2012 - 32 Sa 5/12 - zitiert nach juris, dort Tz.11).

  • LG Flensburg, 31.03.1998 - 4 O 20/98
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
    Diese Primärpflicht des Sachverständigen aus dem Werkvertrag ist an dessen (Wohn-)Sitz zu erfüllen; eine besondere Ortsbezogenheit, wie sie beispielsweise regelmäßig für den Bauvertrag angenommen wird, besteht für den Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens nicht (vgl. allgemein zum Erfüllungsort für den werkvertraglichen Anspruch gegen den Unternehmer: Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 29 ZPO Rn. 25 "Werkvertrag", speziell zur Schadensersatzklage des Auftraggebers eines Gutachtens über die Bebaubarkeit eines Grundstücks: LG Flensburg, Beschl. v. 31.03.1998 - 4 O 20/98 - BauR 1998, 1047).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14

    Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
    Da Gewährleistungsansprüche unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch folgen, sind sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen; Erfüllungsort der Verkäuferpflicht beim Grundstückskauf ist der Ort der Belegenheit des Grundstücks (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.08.2014 - 11 SV 75/14 - zitiert nach juris, dort Tz. 7; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 29 ZPO Rn. 25 "Schadensersatz").
  • BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
    Soweit sich die Klage gegen den Antragsgegner zu 2 richten soll, liegt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts gem. § 29 ZPO hingegen in E. Für Klagen auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer einem Dritten gegenüber bestehenden Schutzpflicht ist die streitige Verpflichtung im Sinne des § 29 ZPO die Verpflichtung, für deren Nicht- oder Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird (BayObLG, Beschl. v. 26.10.2005 - 1Z AR 188/05 - zitiert nach juris, dort Tz. 9).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2017 - 13 SV 18/16

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei Gerichtsstandsbestimmung

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen beweglichen Gegenstand handelt, vorliegend ohnehin die Anwesenheit der Parteien bei womöglich durchzuführenden Sachverständigenuntersuchungen nicht zwingend angezeigt erscheint und nicht ersichtlich ist, dass ein gerichtlicher Augenschein erforderlich werden könnte, kann eine durch die Belegenheit des Fahrzeugs im Gerichtsbezirk bedingte etwaige Erleichterung der Beweisaufnahme jedenfalls nicht als so erheblich angesehen werden, dass sie als vorrangiger Grund für eine Zuständigkeitsbestimmung abweichend vom Wortlaut des § 36 Nr. 3 ZPO qualifiziert werden könnte (zurückhaltender nunmehr auch OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2016, Az. I-32 SA 62/16, 32 SA 62/16, in juris).
  • OLG Hamm, 13.05.2019 - 32 SA 26/19

    Gerichtsstandbestimmung, Straßenverkehrssicherungspflicht, Amtspflicht

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris , Rn. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18

    Gerichtsstandbestimmung; bes. gemeinschaftlicher Gerichtsstand (Unfallstelle) im

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris , Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.04.2019 - 32 SA 70/18

    Gerichtsstandbestimmung; Rechtsschutzinteresse; Rüge der örtlichen

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Senat-Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris , Rn. 9, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    Soweit es in der Kommentierung zudem ohne weitere Einschränkung für zulässig erachtet wird, ein Gericht zu bestimmen, an dem für eine Partei der besondere Gerichtsstand gem. § 29 ZPO eröffnet ist (Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 18), bleibt der Senat bei seiner restriktiven Haltung (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - 32 Sa 62/16 - zitiert nach juris, Tz. 11-13).
  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem

    Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 30/17

    Gerichtsstandbestimmung; Ausnahmefall; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen

    Soweit es in der Kommentierung zudem ohne weitere Einschränkung für zulässig erachtet wird, ein Gericht zu bestimmen, an dem für eine Partei der besondere Gerichtsstand gem. § 29 ZPO eröffnet ist (Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 18), bleibt der Senat bei seiner ablehnenden Haltung (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - 32 SA 62/16 - zitiert nach juris, Tz. 11-13).
  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 32 SA 64/17

    Gerichtsstandbestimmung; Sachverständigengutachten; Klageerweiterung

    Es ist auch nicht zu erkennen, dass ein Fall vorliegt, in dem ausnahmsweise ein anderes Gericht bestimmt werden könnte (vgl. Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO, Rn. 17, 18; Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - 32 SA 62/16 - zitiert nach juris, Tz. 11-13).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2023 - 1 AR 24/23
    Die von den Beklagten zu 1. und zu 2. gewünschte Bestimmung des Landgerichts Neuruppin als gemeinsam zuständiges Gericht ist nicht möglich, da in dessen Bezirk keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21.6.2018, 1 AR 7/18 (SA Z); Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36, Rn. 29, m. w. N.); anders als im Falle eines ausschließlichen Gerichtsstands (BGH NJW 2009, 907, 908; NJW-RR 2008, 1514, 1515 f.; Senat, Beschluss vom 18.12.2002, 1 AR 58/02; Zöller/Schultzky, a. a. O.) ist die Bestimmung des Ortes eines besonderen Gerichtsstands, an dem keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nicht möglich (Senat, Beschluss vom 21.6.2018, 1 AR 7/18 (SA Z); OLG Hamm, Beschluss vom 7.10.2016, 32 SA 62/16, zitiert nach juris; a. A.: Zöller/Schultzky a. a. O.).
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