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   OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49292
OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2019 - 5 Ws 453/19, 5 Ws 454/19 (https://dejure.org/2019,49292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b; StGB § 57 ; BtmG § 35
    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesonderter Beschluss über die Aussetzung der vorab zu verbüßenden Freiheitsstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19
    Soweit sich die Strafvollstreckungskammer in dem Beschluss vom 08.08.2019 auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 bezieht (BGH, Beschl. v. 04.08.2010, Az. 5 AR (VS) 23/10), ist hierzu festzustellen, dass diese Entscheidung sich noch auf die alte Rechtslage bezieht.
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19
    War dagegen von mehreren Freiheitsstrafen eine nicht nach § 35 BtMG zurückstellungsfähig, wurde nach herrschender Auffassung § 35 BtMG durch § 454b StPO gesperrt (Zurückstellungshindernis nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG), bis entweder alle Strafen vollstreckt waren oder eine einheitliche Entscheidung nach § 57 StGB getroffen wurde (vgl. BGH, NJW 2010, 3314; BeckOK StPO/Coen, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 454b Rn. 8.1, m.w.N.).
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