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   OLG Hamm, 07.12.2016 - II-13 UF 131/15   

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OLG Hamm, 07.12.2016 - II-13 UF 131/15 (https://dejure.org/2016,64618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2016 - II-13 UF 131/15 (https://dejure.org/2016,64618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - II-13 UF 131/15 (https://dejure.org/2016,64618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1748 Abs. 1 ; BGB § 1748 Abs. 4
    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Vaters in die Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1064
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Gleichgültig i.S. von § 1748 Abs. 1 BGB verhält sich ein Elternteil dann, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (Staudinger/Rainer Frank (2007) BGB § 1748 Rn. 26; vgl. auch LG Bochum FamRZ 2012, 1152 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Für das Kind kann sich schon der Umstand schädigend auswirken, dass es sich in seiner Geborgenheit in der Pflegefamilie verunsichert und gestört fühlt (vgl. zu alledem auch LG Bochum FamRZ 2012, 1152 f.).

    Sobald T jedoch die Bedeutung des Verfahrens erfassen kann, würde ein Unterbleiben der Adoption für T zu einer erheblichen Verunsicherung führen und lässt schädlichen Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung befürchten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 -, FamRZ 2008, 296; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94; LG Bochum, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - I-7 T 104/09, 7 T 104/09 -, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Jedoch ist selbst beim Fehlen eines gelebten Vater-Kind-Verhältnisses die Ersetzung der Einwilligung nach § 1748 Abs. 4 BGB regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn der Vater selbst durch sein Verhalten das Scheitern eines solchen Verhältnisses zu verantworten hat (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04 = FamRZ 2006, 1355; BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01 = NJW 2006, 827).

    Das Unterbleiben der Adoption gereicht vielmehr nur dann dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781; BVerfG NJW 2006, 827; OLG Hamm a.a.O.).

    Bei der Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass vorliegend keine Stiefkindadoption angestrebt wird, sondern die Adoption eines Pflegekindes (vgl. BVerfG NJW 2006, 827 ff.; BGH FamRZ 2005, 891).

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Das Unterbleiben der Adoption gereicht vielmehr nur dann dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781; BVerfG NJW 2006, 827; OLG Hamm a.a.O.).

    Bei der Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass vorliegend keine Stiefkindadoption angestrebt wird, sondern die Adoption eines Pflegekindes (vgl. BVerfG NJW 2006, 827 ff.; BGH FamRZ 2005, 891).

  • VG Arnsberg, 23.01.2015 - 12 K 2021/13

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes in den Namen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Der Senat verkennt weiterhin nicht, dass auch nach dem Namensänderungsgesetz eine Angleichung des Familienamens von T in den Familiennamen der Pflegeeltern erfolgen kann (vgl. z.B. VG Arnsberg, Urteil vom 23. Januar 2015 - 12 K 2021/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.1989 - 11 W 126/89

    Ersetzung; Einwilligung; Vormundschaftsgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Sobald T jedoch die Bedeutung des Verfahrens erfassen kann, würde ein Unterbleiben der Adoption für T zu einer erheblichen Verunsicherung führen und lässt schädlichen Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung befürchten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 -, FamRZ 2008, 296; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94; LG Bochum, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - I-7 T 104/09, 7 T 104/09 -, juris m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07

    Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Sobald T jedoch die Bedeutung des Verfahrens erfassen kann, würde ein Unterbleiben der Adoption für T zu einer erheblichen Verunsicherung führen und lässt schädlichen Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung befürchten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 20 W 76/07 -, FamRZ 2008, 296; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 94; LG Bochum, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - I-7 T 104/09, 7 T 104/09 -, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.01.2015 - 4 UF 136/14

    Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters zur Adoption seines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Bei der gebotenen Abwägung der Interessen von Vater und Kind darf das Erfordernis eines unverhältnismäßigen Nachteils nicht auf ein bloßes Überwiegen des Kindesinteresses reduziert werden (OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2015 - 4 UF 136/14 - FamRZ 2015, 868).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 489/11

    Kindschaftsverfahren: Vertretung des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass § 1796 Abs. 2 BGB dann nicht eingreift, wenn schon die Bestellung eines Verfahrensbeistands zu einer wirksamen Vertretung der Kindesinteressen führt (BGH FamRZ 2011, 1788, FamRZ 12, 436).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass § 1796 Abs. 2 BGB dann nicht eingreift, wenn schon die Bestellung eines Verfahrensbeistands zu einer wirksamen Vertretung der Kindesinteressen führt (BGH FamRZ 2011, 1788, FamRZ 12, 436).
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2016 - 13 UF 131/15
    Der gem. § 1748 Abs. 1 BGB erforderliche Antrag des Kindes, der durch den Vormund wirksam vertreten worden ist (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1730), liegt vor.
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04

    Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters gegen die Ersetzung seiner

  • OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18

    Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in

    Mit der Regelung einer Verbleibensanordnung will das Gesetz allein den Schutz des Kindes vor einer Herausnahme aus der Pflegefamilie zur Unzeit bewirken (vgl. BVerfG, NJW 1988, 125, 125, m.w.N.; BGH, NJW 2017, 472, 473, Rdnr. 20, m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. März 2018 - 1 UF 191/17 -, juris, Rdnr. 14; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1064, 1065; Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 UF 198/14 -, juris, Rdnr. 40; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2014, 1787, 1789; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 320, 321; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 1923, 1923; BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2018, § 1632, Rdnr. 41, m.w.N.; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger-Hamdan, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 45, m.w.N.; Staudinger-Salgo, BGB, Neubearb.
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