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   OLG Hamm, 08.01.2013 - I-28 U 91/12   

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https://dejure.org/2013,5368
OLG Hamm, 08.01.2013 - I-28 U 91/12 (https://dejure.org/2013,5368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2013 - I-28 U 91/12 (https://dejure.org/2013,5368)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - I-28 U 91/12 (https://dejure.org/2013,5368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227
    Umfenag des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anspruch der Parteien auf Terminsverlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann muss das Gericht den Verhandlungstermin verlegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwere psychische Erkrankung einer Partei kann Vertagung eines Verhandlungstermins rechtfertigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss das Gericht den Verhandlungstermin verlegen? (IBR 2013, 389)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2013 - 28 U 91/12
    Das sind regelmäßig solche, die den Anspruch auf rechtliches Gehör einer Partei berühren und die auch gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (BGH, Urteil vom 13.01.2004, X ZR 212/02 in GRUR 2004, 354).
  • BGH, 22.09.2006 - V ZR 239/05

    Anforderungen an die Beweisaufnahme bei Feststellung der Baulandqualität eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2013 - 28 U 91/12
    Angesichts des Umfangs der nach Vorstehendem erforderlichen Beweisaufnahme hält es der Senat auch unter Berücksichtigung der in jüngerer Vergangenheit hierzu ergangenen Entscheidungen des BGH (vgl. etwa BGH WM 2011, 1631 f; BGH WM 2010, 892; BGH NJW-RR 2006, 1677) für sachgerecht, dass diese im Rahmen einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht durchgeführt.
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2013 - 28 U 91/12
    Angesichts des Umfangs der nach Vorstehendem erforderlichen Beweisaufnahme hält es der Senat auch unter Berücksichtigung der in jüngerer Vergangenheit hierzu ergangenen Entscheidungen des BGH (vgl. etwa BGH WM 2011, 1631 f; BGH WM 2010, 892; BGH NJW-RR 2006, 1677) für sachgerecht, dass diese im Rahmen einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht durchgeführt.
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2013 - 28 U 91/12
    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass zwar die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Gericht der Vorinstanz in das pflichtgemäße Ermessen des erkennenden Gerichts gestellt, wegen der damit verbundenen Folgen -erhebliche Verteuerung und auch Verzögerung des Rechtsstreitsaber auf Ausnahmefälle zu beschränken ist und daher eine nachvollziehbare Darlegung der im Rahmen der Ermessensausübung angestellten Erwägungen erfordert (BGH WM 2011, 1632).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2013 - 28 U 91/12
    Angesichts des Umfangs der nach Vorstehendem erforderlichen Beweisaufnahme hält es der Senat auch unter Berücksichtigung der in jüngerer Vergangenheit hierzu ergangenen Entscheidungen des BGH (vgl. etwa BGH WM 2011, 1631 f; BGH WM 2010, 892; BGH NJW-RR 2006, 1677) für sachgerecht, dass diese im Rahmen einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht durchgeführt.
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