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   OLG Hamm, 08.01.2016 - I-9 U 125/15   

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https://dejure.org/2016,4755
OLG Hamm, 08.01.2016 - I-9 U 125/15 (https://dejure.org/2016,4755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15 (https://dejure.org/2016,4755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - I-9 U 125/15 (https://dejure.org/2016,4755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Verlassen des kombinierten Rad- und Gehwegs über durchgezogene weiße Trennlinie durch Pedelecfahrer zum Zweck des Linksabbiegens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen Pkw und überraschend den Radweg verlassenden Pedelec-Fahrer

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Radfahrer; Einfahren vom Radweg in die Fahrbahn; Linksabbieger

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem durch eine durchgehende weiße Linie von der Fahrbahn abgeteilten Radweges auf die Fahrbahn fahrenden Radfahrers mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet allein

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Alleinhaftung eines verbotswidrig zum Zweck des Linksabbiegens auf die Fahrbahn gelangenden Radfahrers bei Kollision mit dem nachfolgenden Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 458
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 9 U 54/17

    Rechtsstellung eines Pedelec- bzw. Radfahrers an einem Fußgängerüberweg

    Dem Kläger ist dabei - wie vom Landgericht völlig zutreffend und auch unbeanstandet ausgeführt - in der Tat ein gravierender Verstoß gegen § 10 StVO unter Missachtung des Vorranges der Beklagten zu 1) anzulasten (vgl. dazu allgemein nur Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 10 StVO, Rn. 6; Senat, DAR 2016, 265, dort Rn. 22 bei juris).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Gegenüber einem Geschädigten, der selbst nicht als Kfz-Halter für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs einzustehen hat, ist § 17 StVG nicht anwendbar (OLG Hamm, Urteil vom 17.7.2012, Az. 9 U 200/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. I-9 U 125/15, juris).

    Die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, bedürfen allerdings des vollen Beweises (u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen hat er im Sinne der doppelten Rückschaupflicht auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Ein solches Augenblicksversagen ist jedoch nicht altersspezifisch, sondern hätte auch einer jüngeren Person unterlaufen können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15, juris).

    Vielmehr ist ein solcher Vorwurf nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; auch OLG München, Urteil vom 11.9.2015, Az. 10 U 1455/13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, juris; auch OLG Hamm, Urteil vom 22.2.2001, Az. 27 U 139/00; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Gegenüber einem Geschädigten, der selbst nicht als Kfz-Halter für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs einzustehen hat, ist § 17 StVG nicht anwendbar (OLG Hamm, Urteil vom 17.7.2012, Az. 9 U 200/11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. I-9 U 125/15, juris).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az.: 7 U 5/18, Rn. 51/51, - juris).
  • LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16

    Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen

    durch Abbremsen den Unfall hätte vermeiden oder seine Folgen hätte verringern können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.01.2016, Az.: I- 9 U 125/15).
  • LG Münster, 24.11.2017 - 11 O 79/16

    Zahlungsanspruch eines Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen

    Das Gericht muss also aufgrund der Beweiswürdigung zur vollen Überzeugung von der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Ablaufs gelangen (vergleiche nur OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016, 9 U 125/15, abrufbar unter juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2021 - 1 U 216/20

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem

    Eine vollständige Haftung des Radfahrers wird in vergleichbaren Fällen auch von anderen Obergerichten angenommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016 - 9 U 125/15; OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014 - 4 U 59/13; OLG Hamm, Urteil vom 22.01.1991 - 27 U 164/90).
  • OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzung einer besonderen

    Danach liegt ein grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ohne Weiteres vor, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2013, 4 U 65/12 - juris) oder ein Radfahrer versucht, gleichsam blindlings von dem rechts von der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrspur einer Straße hinweg in die gegenüberliegende Zufahrt zu mehreren Häusern einzubiegen (Senat, Urteil vom 08.01.2016, 9 U 125/15 - Justiz online).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15

    Unfall zwischen einem abbiegenden Pedelec und einem überholenden Krad

    Dabei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016, Az. I-9 U 125/15, Rz. 20 - zitiert nach juris).

    Gegenüber diesem groben Fehlverhalten tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurück (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2016 - I-9 U 125/15 -, Rn. 45f.; OLG München, Urteil vom 11.09.2015, Az. 10 U #####/####, Rz. 38 - zitiert nach juris).

  • LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
    Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15).

    Ein solcher vollständiger Haftungsausschluss ist nur in besonderen Einzelfällen denkbar, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - I-1 U 182/06).

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