Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.02.1990 - 15 W 37/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 532
- BB 1990, 583
- DB 1990, 679
- Rpfleger 1990, 369
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2017 - 3 LB 3/17
ALDI-Nord
Hinsichtlich des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung gilt danach, dass dieses persönlich auszuüben ist, es sei denn, die Satzung lässt gemäß §§ 38, 40 BGB die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte zu (…vgl. Schöpflin in: Bamberger/Roth u.a., Beck OK, BGB, Stand: 01.11.2017, § 32 Rn. 23, § 38 Rn. 23, der auch die Bevollmächtigung dem Verein nicht angehörender Dritter für zulässig erachtet; OLG Hamm, Beschl. v. 08.02.1990 - 15 W 37/90 -, juris Rn. 17;… Ellenberger in: Palandt, 77. Aufl. 2018, § 38 Rn. 3, der eine Bevollmächtigung von außenstehenden Dritten für ausgeschlossen hält). - OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
Prüfungsmaßstab bei Eintragung in das Vereinsregister
Begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der in den Urkunden angegebenen Tatsachen hat das Gericht jedoch nach § 12 FGG nachzugehen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 417, 418; NJW-RR 1990, 532; BayObLG …