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   OLG Hamm, 08.03.2022 - I-9 U 157/21   

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https://dejure.org/2022,8991
OLG Hamm, 08.03.2022 - I-9 U 157/21 (https://dejure.org/2022,8991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2022 - I-9 U 157/21 (https://dejure.org/2022,8991)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2022 - I-9 U 157/21 (https://dejure.org/2022,8991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 StVG, § 9 StVG, § 254 BGB, § 1 Abs. 2 StVO, § 8 Abs. 2 StVO, § 10 StVO, § 2 Abs. 4 S. 2 StVO, § 3Abs. 2a StVO
    Radweg, Pedelec, Vertrauensgrundsatz; Vorfahrt, Kreisverkehr

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Vorfahrtsverletzung durch einen älteren Verkehrsteilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzung einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber "verkehrsschwachen" Gruppen; Besonders gefährliche und für ältere Leute schwer handhabbare Verkehrssituation (vorliegend verneint); Grobes Verschulden eines Geschädigten ...

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Pedelec falsch rum durch den Kreisverkehr - Autofahrer muss nicht mit krassem Fehlverhalten eines Seniors rechnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1041
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Für die Pflicht zu erhöhter Rücksichtnahme kommt es auf die konkrete Verkehrssituation an (BGH, NJW 1994, 2829).

    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829).

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Der BGH hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrtgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zur Gefährdung führen können (vgl. BGH, NZV 2002, 365; Senat, Urteil vom 19.06.2012, 9 U 175/11 - juris).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Soweit die Klägerinnen meinen, der Beklagte zu 1) habe gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen, weil er nicht genügend auf von rechts nahenden Fußgänger- oder Radverkehr geachtet habe, so ist dem entgegenzuhalten, dass das Straßenverkehrsrecht vom allgemeinen Vertrauensgrundsatz beherrscht wird, der sich im Falle des Vorfahrtsrechtes dahingehend manifestiert, dass der sich im fließenden Verkehr bewegende Vorfahrtsberechtigte darauf vertrauen kann, dass der Einbiegende sein Vorrecht beachten werde, sofern nicht Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen (BGH NJW-RR 2012, 157, 158) und soweit er mit angepasster Geschwindigkeit fährt (s. König, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46.Aufl. 2021, § 8 STVO, Rz. 50 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Danach liegt ein grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ohne Weiteres vor, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2013, 4 U 65/12 - juris) oder ein Radfahrer versucht, gleichsam blindlings von dem rechts von der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrspur einer Straße hinweg in die gegenüberliegende Zufahrt zu mehreren Häusern einzubiegen (Senat, Urteil vom 08.01.2016, 9 U 125/15 - Justiz online).
  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 9 U 175/11

    Berechtigung zum Betreten einer Fahrbahn im Rahmen von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Der BGH hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrtgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zur Gefährdung führen können (vgl. BGH, NZV 2002, 365; Senat, Urteil vom 19.06.2012, 9 U 175/11 - juris).
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Auch muss der Vorfahrtsberechtigte ohne Grund seine zulässige Fahrgeschwindigkeit nicht vermindern (BGH VersR 1977, 524).
  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
    Danach liegt ein grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ohne Weiteres vor, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2013, 4 U 65/12 - juris) oder ein Radfahrer versucht, gleichsam blindlings von dem rechts von der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der stadtauswärts führenden Fahrspur einer Straße hinweg in die gegenüberliegende Zufahrt zu mehreren Häusern einzubiegen (Senat, Urteil vom 08.01.2016, 9 U 125/15 - Justiz online).
  • BGH, 14.03.2024 - III ZR 133/22
    Denn dort ist angegeben, die Besonderheit der Anlage bestehe darin, dass es sich um "Unternehmensanleihen mit Wertpapierkennnummer" handele, was gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG das Vorliegen eines Bankgeschäfts ausschlösse, es sei denn, die Unternehmensanleihen sollten - wofür indes nichts ersichtlich ist - als Namensschuldverschreibungen begeben werden (vgl. auch OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 10. August 2021 - 9 U 157/21, S. 9 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Senatsbeschluss vom 29. September 2022 - III ZR 180/21).
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